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Eine redaktionelle Datenerhebung von barrierefreie-agenturen.de

Barrierefreiheit der Großstadt-Websites 2026

Wie barrierefrei sind die offiziellen Websites der größten Städte im DACH-Raum? Wir haben die Startseiten aller 92 Städte ab 100.000 Einwohnern in Deutschland, Österreich und der Schweiz automatisiert gegen WCAG 2.1 AA geprüft und nachgesehen, ob sie eine Erklärung zur Barrierefreiheit, Leichte Sprache und Gebärdensprache anbieten.

Kurzfassung

  • 79 von 84 ausgewerteten Startseiten haben mindestens einen automatisiert bestätigten Fehler gegen WCAG 2.1 AA.
  • Im Median sind es 10,5 bestätigte Fehler je Startseite in der Desktop-Ansicht, bei reichweitenstarken Online-Shops 26,5.
  • 52 von 84 Startseiten führen per Link zu einer Seite, die sich als Erklärung zur Barrierefreiheit ausweist.
  • 58 verlinken Inhalte in Leichter Sprache, 42 Inhalte in Gebärdensprache. 21 setzen ein Overlay-Widget ein.

Erhoben vom 30.09.2026 bis 30.09.2026. Automatisierte Tests finden nur einen Teil der Barrieren; ein Rechtsgutachten oder eine Konformitätsprüfung ist diese Studie nicht.

Die Kernzahlen

der ausgewerteten Startseiten mit mindestens einem bestätigten Fehler
94 %
bestätigte Fehler je Startseite im Median (Desktop)
10,5
führen per Link zu einer inhaltlich bestätigten Erklärung zur Barrierefreiheit
61,9 %
verlinken Inhalte in Leichter Sprache
69 %

Warum Städte

Für die Websites öffentlicher Stellen gilt in der EU die Richtlinie (EU) 2016/2102. Sie nennt als öffentliche Stellen ausdrücklich auch Gebietskörperschaften (Art. 3 Nr. 1), also Städte und Gemeinden. Seit dem 23. September 2020 gilt sie für alle ihre Websites (Art. 12 Abs. 3), und jede öffentliche Stelle muss eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen und regelmäßig aktualisieren (Art. 7 Abs. 1).

Deutschland und Österreich haben die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Schweiz ist kein EU-Mitgliedstaat, die Richtlinie gilt dort nicht. Die sechs Schweizer Städte prüfen wir deshalb mit demselben technischen Maßstab, bewerten aber keine rechtliche Pflicht.

Anders als die Unternehmen im BFSG-Index 2026 stehen Städte also schon seit Jahren in der Pflicht. Die Frage ist, wie weit das auf ihren Startseiten sichtbar ist.

Quelle: Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen, ABl. L 327 vom 2.12.2016, abgerufen über EUR-Lex.

Die häufigsten Fehler

Anteil der 84 ausgewerteten Startseiten mit mindestens einem bestätigten Fehler je WCAG-Erfolgskriterium, Desktop-Ansicht.

Häufigste WCAG-Erfolgskriterien mit bestätigten Fehlern, n = 84 Startseiten
WCAG-KriteriumStädteAnteil
4.1.2 Name, Rolle, Wert5970,2 %
1.3.1 Info und Beziehungen3946,4 %
1.4.3 Kontrast (Minimum)3845,2 %
4.1.1 2934,5 %
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte2125 %
2.4.1 Blöcke umgehen2023,8 %
3.2.2 1517,9 %
2.4.4 Linkzweck im Kontext1214,3 %

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir haben auf jeder erreichbaren Startseite nach einem Link zur Erklärung gesucht, die Zielseite abgerufen und geprüft, ob sie sich als Erklärung ausweist und welche Bestandteile der EU-Mustererklärung sie nennt. Basis sind 84 Startseiten, deren Inhalt wir lesen konnten.

Stufen der Auffindbarkeit und Vollständigkeit der Erklärung zur Barrierefreiheit, n = 84 Startseiten
StufeStädteAnteil
Link zu Barrierefreiheit oder Erklärung auf der Startseite7083,3 %
Zielseite erreichbar6779,8 %
Zielseite weist sich als Erklärung zur Barrierefreiheit aus5261,9 %
… und nennt den Stand der Vereinbarkeit4148,8 %
… und nennt ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren4654,8 %

In Deutschland und Österreich, wo die EU-Richtlinie gilt, sind es 51 von 78Startseiten mit inhaltlich bestätigter Erklärung. Erkannt wird ein Link auf der Startseite; eine Erklärung, die nur über Umwege erreichbar ist, zählt hier nicht mit. Was eine vollständige Erklärung enthalten muss, steht im Ratgeber Erklärung zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen.

Leichte Sprache, Gebärdensprache und Overlays

58 von 84 Startseiten (69 %) verlinken Inhalte in Leichter Sprache, 42 (50 %) Inhalte in Gebärdensprache. Gezählt wird ein beschrifteter Link auf der Startseite, nicht Umfang oder Qualität der Inhalte dahinter.

21 Startseiten (25 %) binden ein Overlay-Widget ein (eye-able: 21). Solche Werkzeuge ändern die Darstellung im Browser, beheben aber keine Fehler im Code. Mehr dazu im Ratgeber zu Overlay-Tools.

Nach Ländern

Österreich und die Schweiz stellen je sechs Städte. Für sie nennen wir Anzahlen statt Prozentwerten.

Ergebnisse nach Ländern
LandStädteausgewertetmit FehlerMedian FehlerErklärung bestätigt
Deutschland8072691147 von 72
Österreich66564 von 6
Schweiz665171 von 6

Im Vergleich: reichweitenstarke Online-Shops

Die Shop-Werte stammen aus dem BFSG-Index 2026 und sind mit derselben Zählregel aus dessen Rohdaten berechnet: nur Befunde, die axe nicht zur manuellen Prüfung markiert.

Vergleich Städte und Online-Shops mit gleicher Zählregel
KennzahlGroßstädteOnline-Shops
ausgewertete Startseiten84184
mit mindestens einem bestätigten Fehler94 %99,5 %
bestätigte Fehler je Startseite, Median (Desktop)10,526,5

Der Index hat Befunde mit Prüfkennzeichen von axe bis zum 30.09.2026 als Fehler mitgezählt und ist seitdem korrigiert; die Werte hier entsprechen der korrigierten Fassung. Städte und Shops unterscheiden sich außerdem in Aufbau und Umfang ihrer Startseiten; der Vergleich zeigt eine Größenordnung, keine Rangfolge.

Was diese Zahlen nicht sagen

  • Automatisierte Prüfungen erkennen nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Eine Seite ohne bestätigten Fehler kann trotzdem erhebliche Barrieren haben.
  • Geprüft ist nur die Startseite. Formulare, Fachverfahren und Online-Dienste der Städte liegen oft auf anderen Seiten oder Plattformen.
  • Wir veröffentlichen keine Rangliste. Absolute Fehlerzahlen hängen stark von Umfang und Aufbau einer Startseite ab.
  • 8 der 92 Städte konnten wir nicht auswerten, etwa weil robots.txt den Abruf untersagt oder ein Bot-Schutz ihn blockiert. Sie fehlen in allen Anteilen.

Vollständige Methodik und Limitationen

Daten nachnutzen

Die zusammengefassten Ergebnisse stehen unter CC BY 4.0 zur freien Verwendung, mit Quellenangabe „barrierefreie-agenturen.de, Großstadt-Websites 2026“.

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