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Methodik: Großstadt-Websites 2026

Wie wir die Websites der größten Städte in Deutschland, Österreich und der Schweiz ausgewählt, geprüft und ausgewertet haben. Wenn Sie hierher gekommen sind, weil unser Crawler Ihre Website abgerufen hat: Er ruft je Stadt die Startseite und die verlinkte Erklärung zur Barrierefreiheit ab, beachtet robots.txt und belegt nie mehr als eine Verbindung gleichzeitig.

Stichprobe

Aufgenommen sind alle Städte ab 100.000 Einwohnern, jeweils nach der amtlichen Statistik des Landes:

  • Deutschland: Statistisches Bundesamt, Gemeindeverzeichnis, Städte nach Bevölkerung am 31.12.2024 (80 Städte)
  • Österreich: Statistik Austria, Bevölkerung zu Jahresbeginn 2025 nach Gemeinden, Wien als Summe seiner Bezirke (6 Städte)
  • Schweiz: Bundesamt für Statistik, ständige Wohnbevölkerung 2024 nach Gemeinden (6 Städte)

Die offizielle Website jeder Stadt haben wir über den amtlichen Gemeindeschlüssel in Wikidata (Eigenschaft „offizielle Website“, P856) ermittelt und einzeln auf Erreichbarkeit und Seitentitel geprüft. Bei mehreren Einträgen gilt das Stadtportal: hamburg.de statt des Stadtmarketings, stadt.muenchen.de als Seite der Stadtverwaltung, bei Heidelberg und Bern die deutschsprachige Startseite, bei Innsbruck innsbruck.gv.at, weil Wikidata eine Seite ohne Verwaltungsinhalte nennt. Für Basel ist das die Seite des Kantons Basel-Stadt, der die Aufgaben der Stadt wahrnimmt.

Abruf und Prüfung

  • Geprüft wird die Startseite, nach Weiterleitungen, in zwei Ansichten: Desktop 1280 × 1024 und Mobil 375 × 812 Pixel.
  • Prüfwerkzeuge: pa11y 9.1.1 mit HTML_CodeSniffer und axe-core 4.11.1 gegen WCAG 2.1 AA, dazu Lighthouse 12.8.2.
  • Der Crawler weist sich als „Grossstadt-Websites-2026/1.0“ mit Verweis auf diese Seite aus und beachtet robots.txt. Untersagt eine Stadt den Abruf, erheben wir nichts.
  • Liefert der erste Abruf eine Bot-Schutz-Seite, versuchen wir es einmal mit einem Browser. Bleibt es bei der Schutzseite, gilt die Stadt als nicht auswertbar, damit keine Warteseite als Stadtseite in die Zahlen eingeht.
  • Erhoben vom 30.09.2026 bis 30.09.2026, auf einem Server, der gleichzeitig unseren öffentlichen Check bedient; die Erhebung belegt deshalb nie mehr als einen von zwei Prüfplätzen.

Zählregel

Als bestätigter Fehler zählt ein Befund vom Typ „error“, den axe-core nicht als unsicher markiert hat. Befunde, bei denen axe selbst eine manuelle Prüfung verlangt (etwa weil sich die Hintergrundfarbe nicht bestimmen ließ), zählen wir getrennt als Hinweise, ebenso Warnungen von HTML_CodeSniffer. Melden beide Werkzeuge denselben Befund am selben Element zum selben Kriterium, zählt er einmal.

Dieselbe Regel gilt seit dem 30.09.2026 für den BFSG-Index 2026. Er hatte unsichere axe-Befunde bis dahin als Fehler mitgezählt; aufgefallen ist das bei dieser Auswertung. Die Vergleichswerte auf der Ergebnisseite rechnet das Auswertungsskript aus den Rohdaten des Index mit genau dieser Regel.

Erklärung, Leichte Sprache, Gebärdensprache, Overlays

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Wir suchen auf der Startseite einen Link, dessen Text oder Adresse auf Barrierefreiheit oder die Erklärung verweist, auch in französischer Sprache. Die Zielseite rufen wir ab und prüfen, ob sie sich als Erklärung ausweist und ob sie den Stand der Vereinbarkeit sowie ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren nennt. Das sind Bestandteile der Mustererklärung aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523. Eine inhaltliche Bewertung der Erklärung ist das nicht.
  • Leichte Sprache und Gebärdensprache: Wir zählen einen Link auf der Startseite, dessen Text, Titel, Bildbeschreibung oder Adresse auf Leichte Sprache bzw. Gebärdensprache verweist. Kürzel wie DGS oder ÖGS zählen nur im sichtbaren Text, weil sie in Adressen oft etwas anderes bedeuten (etwa „Offene Ganztagsschule“). Umfang und Qualität der Inhalte dahinter prüfen wir nicht.
  • Overlay-Widgets: Erkennung anhand der Einbindungsmerkmale von eye-able, UserWay, accessiBe und EqualWeb im Quelltext der Startseite, wie im BFSG-Index.

Nicht ausgewertete Städte

8 Städte fehlen in allen Anteilen. Wir nennen sie, damit die Grundgesamtheit nachvollziehbar bleibt; ein Urteil über ihre Websites ist damit nicht verbunden.

  • Bremerhaven (Deutschland): robots.txt untersagt den Abruf
  • Chemnitz (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • Düsseldorf (Deutschland): robots.txt untersagt den Abruf
  • Heidelberg (Deutschland): sehr kurzes HTML (0 Zeichen); im Browser: Rendern fehlgeschlagen: net::ERR_CONNECTION_CLOSED at https://www.heidelberg.de
  • Salzgitter (Deutschland): robots.txt untersagt den Abruf
  • Trier (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • Ulm (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • Würzburg (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403

Grenzen

  • Automatisierte Werkzeuge erkennen nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Tastaturbedienung, Verständlichkeit oder die Qualität von Alternativtexten lassen sich so nicht beurteilen.
  • Eine Startseite steht nicht für die ganze Website. Online-Dienste und Formulare der Städte laufen oft auf eigenen Plattformen.
  • Consent-Banner werden nicht weggeklickt. Was hinter ihnen liegt, geht so in die Prüfung ein, wie es ein Besucher beim ersten Aufruf sieht.
  • Die Erkennung von Links arbeitet mit Textmustern. Eine ungewöhnlich beschriftete Erklärung kann übersehen werden.
  • Wir veröffentlichen keine Rangliste und keine Einzelergebnisse, nur zusammengefasste Werte.

Reproduzierbarkeit

Stichprobe, Erhebungs- und Auswertungsskripte liegen im Projekt-Repository (Stichprobedata/sample-grossstaedte-2026.csv, Skripte unter scripts/staedte-2026/); sie nutzen die Bausteine der BFSG-Index-Pipeline. Rohdaten je Stadt bewahren wir auf.

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