Welche Zuschüsse gibt es, und wer bekommt sie?
Kurzantwort: Ein allgemeiner bundesweiter Zuschuss nur für die technische BFSG-Umsetzung ist nicht belegt. Förderfähig können je nach Programm Beratung, Digitalisierung oder Investitionen sein; prüfen Sie Fördergegenstand, Region, Unternehmensgröße und den vorgeschriebenen Antragszeitpunkt vor einer Beauftragung.
Auf einen Blick:
- go-digital ist eingestellt (Ende 2024). Es gibt kein Nachfolgeprogramm. Agentur-Websites, die damit werben, sind veraltet.
- BAFA-Beratungsförderung (bundesweit, Anträge bis 31.12.2026): 50 % bzw. 80 % Zuschuss auf bis zu 3.500 € Beratungskosten. Gefördert wird Beratung, keine reine Prüfung.
- Länderprogramme sind enger geworden: Bayern bis 7.500 € (Standard), Sachsen bis 6.000 € für Kleinstunternehmen. Hessen hat seinen DIGI-Zuschuss im Juni 2026 beendet, NRW fördert seit 2026 nur noch KI-gestützte digitale Produkte.
- Steuerliche Absetzbarkeit funktioniert immer: Bei 30 % Steuersatz wird aus 10.000 € Investition effektiv 7.000 €.
- Wichtigste Regel: Förderantrag stellen, bevor Sie einen Vertrag mit der Agentur unterschreiben. Sonst verlieren Sie den Anspruch.
go-digital und Digital Jetzt sind eingestellt
Viele Quellen im Netz sind veraltet. Zwei der bekanntesten Bundesprogramme gibt es nicht mehr.
go-digital (50 % Zuschuss, max. 16.500 €) lief am 31. Dezember 2024 aus. Wegen der angespannten Haushaltslage wurde es nicht fortgeführt. Agenturen, die 2026 noch mit „go-digital-Zertifizierung” werben, arbeiten mit veralteten Informationen.
Digital Jetzt (Investitionsförderung für KMU) endete bereits am 31. Dezember 2023.
Achtung, Verwechslungsgefahr: Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung” (455-B) klingt passend, fördert aber ausschließlich den Abbau von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden (etwa Rampen oder bodengleiche Duschen). Für Websites ist er irrelevant. Neue Anträge sind derzeit ohnehin nicht möglich, weil die Mittel laut KfW ausgeschöpft sind.
Welche Bundesförderung gibt es noch?
Zwei Programme funktionieren in Kombination: BAFA für die Konzeptphase, KfW für die Umsetzung.
BAFA-Beratungsförderung (Beratung und Konzept)
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” gilt für Anträge bis 31. Dezember 2026. Gefördert werden Beratungen „zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung”. Barrierefreiheit ist dort nicht als eigenes Beratungsthema aufgeführt; die Richtlinie nennt sie nur als bereichsübergreifenden Grundsatz des ESF Plus.
Zwei Ausschlüsse sind für BFSG-Vorhaben wichtig: Nicht gefördert werden Beratungen, die überwiegend Rechtsfragen oder überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben. Ein reines Prüfgutachten nach WCAG fällt deshalb eher nicht darunter, eine Beratung zu Prozessen, Zuständigkeiten und Umsetzungsplanung eher schon. Die Beratung darf höchstens fünf Tage dauern.
| Alte Bundesländer (mit Berlin und Region Leipzig) | Neue Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier) | |
|---|---|---|
| Förderquote | 50 % | 80 % |
| Max. Zuschuss | 1.750 € | 2.800 € |
| Max. förderfähige Kosten | 3.500 € | 3.500 € |
Kontingent: Bis zu 5 Beratungen pro Unternehmen, maximal 2 pro Jahr.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden. Als Beginn gilt schon der Vertragsabschluss. Erst nach dem Informationsschreiben von Leitstelle und BAFA dürfen Sie den Vertrag unterschreiben. Die Beraterin oder der Berater muss beim BAFA registriert sein; Voraussetzung dafür ist, dass mehr als 50 % des Umsatzes aus Unternehmensberatung stammen. Viele Web-Agenturen erfüllen das nicht, fragen Sie vorher nach.
KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (Umsetzung)
Für die eigentliche Programmierung und das Redesign gibt es den KfW-Kredit (Programm 511/512) mit einem ergänzenden ERP-Förderzuschuss.
Stufe 1 (Basisdigitalisierung): Zinsvergünstigter Kredit für KMU, kein Zuschuss.
Stufe 2 (LevelUp): Kredit + 3 % Förderzuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag.
Stufe 3 (HighEnd): Kredit + 5 % Förderzuschuss auf den ausgezahlten Kreditbetrag.
Der Zuschuss beträgt höchstens 200.000 € und wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die Beantragung läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Auch hier gilt: Antrag vor Beginn des Vorhabens.
Welches Landesprogramm passt?
Die Länderprogramme bieten direkte Zuschüsse. Prüfen Sie aber genau, ob Ihr Vorhaben zum Förderzweck passt: Mehrere Programme schließen gewöhnliche Websites oder gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ausdrücklich aus.
| Bundesland | Programm | Max. Zuschuss | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Bayern | Digitalbonus | 7.500 € (Standard), 30.000 € (Plus, nur mit besonderem Innovationsgehalt) | Bis 50 %, min. 4.000 € Ausgaben. Laufzeit bis 31.12.2027, monatliche Kontingente, ELSTER-Unternehmenskonto nötig. Ausgeschlossen sind Standard-Webseiten ohne tiefe Einbindung in betriebliche Abläufe und Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt. |
| NRW | MID-Digitalisierung | 15.000 € | 50 %, min. 4.000 €, Losverfahren über NRW.BANK. Seit 01.01.2026 nur noch für digitale Produkte mit KI, maschinellem Lernen, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR; eine Website-Überarbeitung passt in der Regel nicht. |
| Sachsen | Digitalisierung Zuschuss EFRE | 6.000 € (Heranführungsprojekte) | Bis 60 % von max. 10.000 € Ausgaben, nur für Kleinstunternehmen beim ersten Digitalisierungsprojekt. Größere Transformationsprojekte mit niedrigerer Quote. Min. 5.000 € Ausgaben. Via SAB. |
Ausgelaufen: Hessen (DIGI-Zuschuss, mit der Förderphase im Juni 2026 beendet, keine weiteren Förderaufrufe). Baden-Württemberg (Digitalisierungsprämie Plus Zuschussvariante, 30.06.2025; seitdem Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank). Niedersachsen (Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ, Richtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft).
Ihr Bundesland ist nicht dabei? Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes unter dem Suchbegriff „barrierefrei” – fast jedes Land hat ein Digitalisierungsprogramm, die Bedingungen ändern sich aber häufig.
Aktion Mensch: Förderung für Vereine und Non-Profits
Die Aktion Mensch fördert freie, gemeinnützige Organisationen mit der „Mikroförderung Barrierefreiheit”: bis zu 5.000 € Zuschuss, keine Eigenmittel nötig, Laufzeit bis zu einem Jahr.
Wichtig: Für barrierefreie Websites gilt das nicht mehr. Mit dem Inkrafttreten des BFSG endete die Förderung digitaler Barrierefreiheit über die Aktion Mensch; letzter Antragstag war der 28. Juni 2025. Bis dahin standen dafür noch einmal bis zu 5 Millionen € bereit. Andere Maßnahmen der Mikroförderung, etwa der Abbau baulicher Barrieren, bleiben förderfähig. Prüfen Sie den aktuellen Stand direkt bei der Aktion Mensch.
Welche Probleme hat Ihre Website? Bevor Sie eine Förderung beantragen, sollten Sie wissen, was konkret zu beheben ist. Unser kostenloser KI-Check liefert in 2 Minuten einen verständlichen Report mit konkreten Handlungsempfehlungen, den Sie als Anlage zu Ihrem Förderantrag verwenden können, um den Bedarf zu belegen.
Welche Förderung passt zu Ihrer Situation?
Wenn Sie erst einmal wissen wollen, wo Sie stehen: Ein Barrierefreiheits-Audit kostet für den Einstieg etwa 490–1.200 €. Die BAFA-Beratungsförderung (50 % bzw. 80 %) kommt nur in Betracht, wenn daraus eine Beratung bei einer BAFA-registrierten Beratung wird und kein reines Prüfgutachten.
Wenn Sie in Bayern oder Sachsen sitzen: Zuerst das Landesprogramm prüfen, insbesondere die Ausschlüsse für Standard-Webseiten und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen. Passt Ihr Vorhaben, ist ein direkter Zuschuss in der Regel attraktiver als der KfW-Kredit.
Wenn Ihr Projekt über 25.000 € kostet: KfW ERP-Förderkredit über die Hausbank beantragen. Lohnt sich besonders ab Stufe 2, wenn der 3-%-Zuschuss greift.
Wenn Sie einen Online-Shop betreiben: Kombinieren Sie BAFA (für die Beratung) mit einem passenden Landesprogramm (für die Umsetzung). Die Kosten für Shop-Barrierefreiheit liegen bei 8.000–30.000 € – da macht ein 50-%-Zuschuss einen echten Unterschied.
Wenn Ihre Website auf WordPress läuft: Wie Sie eine barrierefreie WordPress-Website umsetzen, zeigt unser Leitfaden. Die Fördermechanik (BAFA + Landesprogramm) bleibt dieselbe.
Wenn kein Programm passt oder Sie keine Wartezeit wollen: Steuerliche Absetzbarkeit nutzen (siehe unten). Funktioniert immer, ohne Antrag und ohne Wartezeit.
Warum Förderanträge für BFSG-Projekte scheitern
Gesetzliche Pflichten sind oft ausgeschlossen: Manche Programme schließen gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ausdrücklich aus. Der Digitalbonus Bayern fördert etwa keine „Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt”. Ein Antrag, der sagt „Wir müssen das BFSG umsetzen, sonst drohen Bußgelder“, hat dort keine Chance.
Leichter ist es bei Qualifizierung: Eine Schulung ist in vielen Programmen förderfähig, ohne dass sich die Frage nach der gesetzlichen Pflicht in gleicher Schärfe stellt.
Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Antrag so, wie es ist. Dient es im Kern der BFSG-Pflicht, planen Sie es nicht mit einem Programm, das gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen ausschließt. Unrichtige Angaben in einem Förderantrag können zur Rückforderung führen.
Kein Vertrag vor Förderbescheid: Unterschreiben Sie keinen Agenturvertrag, bevor die Förderstelle Ihren Antrag bestätigt hat. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn schließt bei allen hier genannten Programmen die Förderung aus.
Steuerliche Absetzbarkeit: Der universelle Hebel
Unabhängig von Förderprogrammen mindern betrieblich veranlasste BFSG-Kosten Ihren Gewinn, entweder direkt als Betriebsausgabe oder über die Abschreibung. Das funktioniert ohne Antrag und ohne Wartezeit.
Einjährige Nutzungsdauer für Software: Für Betriebs- und Anwendersoftware darf seit Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2020 enden, eine Nutzungsdauer von einem Jahr angesetzt werden, ohne Betragsgrenze. Das BMF stellt klar, dass es sich formal nicht um eine Sofortabschreibung handelt. Ob eine Website als solche Software gilt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.
Rechenbeispiel: Bei einem Gesamtsteuersatz von 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) reduziert sich eine Investition von 10.000 € effektiv auf ca. 7.000 €. Bei 15.000 € sparen Sie 4.500 €.
Kombination möglich: BAFA-Zuschuss und Landesprogramm decken einen Teil, der Rest wird steuerlich geltend gemacht. Die BAFA-Förderung schließt allerdings eine zusätzliche öffentliche Förderung derselben Beratung aus. Beachten Sie außerdem den De-minimis-Rahmen: Seit 2024 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren bis zu 300.000 € an De-minimis-Beihilfen erhalten (zuvor 200.000 €).
Häufige Fragen
Kann ich die BFSG-Pflichterfüllung überhaupt fördern lassen?
Nicht direkt. Einige Programme schließen Maßnahmen, denen eine gesetzliche Verpflichtung zugrunde liegt, ausdrücklich aus, etwa der Digitalbonus Bayern. Förderfähig kann ein Vorhaben sein, das über die gesetzliche Pflicht hinausgeht und tatsächlich eine Digitalisierungsmaßnahme im Sinne des jeweiligen Programms ist. Maßgeblich ist, was das Projekt wirklich umfasst, nicht wie es im Antrag benannt wird.
Ist go-digital 2026 noch verfügbar?
Nein. Das Programm ist am 31. Dezember 2024 endgültig ausgelaufen und wird nicht fortgeführt. Als Alternative für die Konzeptphase steht die BAFA-Beratungsförderung zur Verfügung (bis Ende 2026).
Hilft der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung” (455-B) bei Websites?
Nein. Das Programm 455-B fördert ausschließlich bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld von Privatpersonen (Rampen, Lifte, bodengleiche Duschen). Für digitale Barrierefreiheit ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) das richtige Instrument.
Können Agenturen den Förderantrag für mich stellen?
Das hängt vom Programm ab. Beim BAFA stellt das Unternehmen den Antrag, das beratende Unternehmen muss beim BAFA registriert sein. Beim Digitalbonus Bayern ist strikt vorgeschrieben, dass das Unternehmen selbst über das ELSTER-Unternehmenskonto beantragt – Übernahme durch Dienstleister ist untersagt. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach, welche Fördererfahrung sie mitbringt.
Quellen und Stand
- BAFA: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU: Laufzeit, Verfahren und Programmunterlagen
- Förderdatenbank des Bundes: aktuelle Bundes- und Länderprogramme
- KfW: Förderprodukte für Unternehmen: aktuelle Kredit- und Förderangebote
- Aktion Mensch: Förderprogramme: Programme für gemeinnützige Organisationen
- BAFA: Förderrichtlinie Unternehmensberatungen für KMU, Fassung vom 12.12.2024: Nr. 2.1 und 2.2 (Gegenstand, Ausschluss von überwiegend Rechtsfragen und Gutachten), Nr. 4.2.1 (Registrierung, über 50 % Beratungsumsatz), Nr. 5.2 (3.500 €, 50 % bzw. 80 %, 1.750 € bzw. 2.800 €, zwei pro Jahr, fünf insgesamt), Nr. 8 (Anträge bis 31.12.2026). Abgerufen am 25.09.2026.
- BMWE: Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital”: Förderquote bis 50 %, bis 1.100 € je Beratertag, bis 30 Beratertage (also höchstens 16.500 € Zuschuss), Geltungsdauer bis 31.12.2024. Abgerufen am 25.09.2026.
- BMWE-Förderberatung: Auslaufen des Förderprogramms go-digital: keine Fortführung ab 01.01.2025 wegen der angespannten Haushaltslage. Abgerufen am 25.09.2026.
- BMWE: FAQ Digital Jetzt: Richtlinie bis 31.12.2023 befristet, Antragstellung nicht mehr möglich. Abgerufen am 25.09.2026.
- KfW: ERP-Förderkredit Digitalisierung (511, 512): Zuschuss Stufe 1 keiner, Stufe 2 3 %, Stufe 3 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags, höchstens 200.000 €; Antrag vor Beginn des Vorhabens (Merkblatt Stand 23.04.2026). Abgerufen am 25.09.2026.
- KfW: Barrierereduzierung Investitionszuschuss (455-B): Mittel ausgeschöpft, keine Antragstellung möglich. Abgerufen am 25.09.2026.
- Digitalbonus.Bayern: Förderprogramm: Laufzeit bis 31.12.2027, Standard bis 7.500 €, Plus bis 30.000 €, je bis 50 %, Ausschlüsse (gesetzliche Verpflichtung, Standard-Webseiten, unter 4.000 €), Antrag nur durch das Unternehmen selbst per ELSTER. Abgerufen am 25.09.2026.
- WIBank: DIGI-Zuschuss: Programm mit Ablauf der Förderphase im Juni 2026 beendet, keine weiteren Förderaufrufe. Abgerufen am 25.09.2026.
- NRW.BANK: Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitalisierung: 50 %, max. 15.000 €, Bagatellgrenze 4.000 €, Losverfahren; seit 01.01.2026 nur digitale Produkte mit KI, ML, Data-Mining, Echtzeitverarbeitung oder AR/VR. Abgerufen am 25.09.2026.
- REVOSax: Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027: Nr. 3.2, 5.2.4, 5.3 (Heranführungsprojekte nur für Kleinstunternehmen, bis 60 % von max. 10.000 €, Mindestausgaben 5.000 €). Abgerufen am 25.09.2026.
- L-Bank: Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante: zum 30.06.2025 ausgelaufen, seit 01.07.2025 Darlehensprogramm Digitalisierungsfinanzierung. Abgerufen am 25.09.2026.
- NBank: Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ (ausgelaufen): Richtlinie mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft. Abgerufen am 25.09.2026.
- Aktion Mensch: Barrierefreiheit ist machbar: Mikroförderung Barrierefreiheit für freie, gemeinnützige Organisationen, bis 5.000 €, keine Eigenmittel, bis zu ein Jahr. Abgerufen am 25.09.2026.
- Der Paritätische Mecklenburg-Vorpommern: Aktion Mensch informiert zur „Mikroförderung Barrierefreiheit”: Mitteilung der Aktion Mensch, Förderung digitaler Barrierefreiheit endet mit Antragsschluss 28.06.2025, bis dahin bis zu 5 Mio. €. Abgerufen am 25.09.2026.
- BMF-Schreiben vom 22.02.2022: Nutzungsdauer von Computerhardware und Software: einjährige Nutzungsdauer für Betriebs- und Anwendersoftware, ausdrücklich keine Sofortabschreibung, erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden. Abgerufen am 25.09.2026.
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/2831 (De-minimis): Höchstbetrag auf 300.000 € in drei Jahren angehoben, in Kraft seit 01.01.2024. Abgerufen am 25.09.2026.
- Destatis: Pressemitteilung Nr. 246 vom 13. Juli 2026: gut 7,8 Millionen schwerbehinderte Menschen zum Jahresende 2025, 9,4 % der Bevölkerung. Abgerufen am 25.09.2026.
Stand: 25. September 2026. Förderbedingungen ändern sich häufig; maßgeblich sind ausschließlich die aktuellen Richtlinien und die Auskunft der jeweiligen Förderstelle.