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Leistung · BFSG-Beratung

BFSG-Beratung: Agenturen im DACH-Raum

Kurzantwort: BFSG-Beratung klärt zuerst die Betroffenheit (Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen), dann folgen Gap-Analyse gegen die EN 301 549 und Maßnahmenplan. Wer eine Dienstleistung anbietet, die die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld bis 100.000 € (§ 37 BFSG).

BFSG-Beratung begleitet Unternehmen von der Frage „Betrifft mich das Gesetz überhaupt?“ bis zum konkreten Umsetzungsplan. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, in Österreich das BaFG) Anbieter bestimmter digitaler B2C-Dienste zur Barrierefreiheit. Praktischer Maßstab ist die EN 301 549 und damit WCAG 2.1 AA. In der Schweiz verpflichtet das BehiG vor allem den Bund; Schweizer Unternehmen mit Kundschaft in der EU betrifft der European Accessibility Act. Die folgenden Berater:innen im DACH-Verzeichnis unterstützen bei Einordnung, Priorisierung und Nachweisführung.

Zuletzt geprüft: September 2026 · Kostenlos gelistet, Reihenfolge nicht käuflich. So prüfen wir

Was leistet eine BFSG-Beratung?

Am Anfang steht die Betroffenheitsanalyse: Fällt Ihr Angebot unter das BFSG, greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme, welche Dienste und Produkte sind betroffen? Darauf folgen eine Gap-Analyse gegen die EN 301 549, ein priorisierter Maßnahmenplan und die Begleitung bei der Barrierefreiheitserklärung. Gute Beratung übersetzt die rechtlichen Anforderungen in konkrete Aufgaben für Design, Redaktion und Entwicklung.

Ablauf und Zusammenspiel mit Audit & Umsetzung

Beratung, Audit und Umsetzung greifen ineinander: Die Beratung klärt Umfang und Pflichten, das WCAG-Audit liefert den technischen Ist-Stand, die Umsetzung behebt die Mängel. Viele Agenturen im Verzeichnis bieten alle drei Leistungen aus einer Hand: das reduziert Reibungsverluste und Nacharbeitskosten.

BFSG, BaFG und BehiG im Vergleich

BFSG und BaFG nennen die EN 301 549 nicht im Gesetzestext, knüpfen die Konformitätsvermutung aber an harmonisierte Normen; praktischer Maßstab ist die EN 301 549 und damit WCAG 2.1 AA. Im Detail unterscheiden sich die Rahmen: Deutschland (BFSG, Bußgelder bis 100.000 €), Österreich (BaFG, Strafen je nach Verstoß bis 80.000 €, 40.000 € oder 16.000 €), Schweiz (BehiG vor allem für Angebote des Bundes, EAA für Unternehmen mit EU-Kundschaft). Berater:innen mit Erfahrung im jeweiligen Rahmen kennen die landesspezifischen Fristen und Aufsichtsstellen.

Mehr dazu im Ratgeber: BFSG-Pflicht: Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Agenturen für BFSG-Beratung

45 Agenturen bieten diese Leistung im Verzeichnis

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Häufige Fragen zu BFSG-Beratung

Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Betroffen sind Anbieter erfasster B2C-Dienstleistungen wie Onlineshops sowie bestimmte Buchungs- und Bankdienste. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Pflichten an erfassten Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Unser Schnellcheck hilft bei der ersten Einordnung.

Was droht bei Nichteinhaltung des BFSG?

Die Marktüberwachung der Länder kann Verstöße mit Bußgeldern ahnden, bis 100.000 € etwa für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung, bis 10.000 € für die übrigen Fälle wie verletzte Melde- und Auskunftspflichten. Kommt ein Anbieter Aufforderungen nicht nach, kann sie anordnen, den Dienst einzustellen. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Die Marktüberwachungsstelle MLBF ist seit September 2025 tätig und prüft seit Ende Januar 2026 zusätzlich nach beschlossenen Marktüberwachungsstrategien.

Brauche ich für Österreich oder die Schweiz spezielle Beratung?

Empfehlenswert ja: Das österreichische BaFG und der Schweizer Rahmen (BehiG/EAA) haben eigene Fristen, Aufsichtsstellen und Zertifikate (z. B. WACA in Österreich, «Zugang für alle» in der Schweiz). Mehrere Berater:innen im Verzeichnis sind auf den jeweiligen Rahmen spezialisiert.

Transparenz & Haftungsausschluss

Keine Zertifizierungsstelle: barrierefreie-agenturen.de ist ein kuratiertes Verzeichnis. Eine Listung stellt keine offizielle Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Gewährleistung für die tatsächliche Arbeitsqualität dar.

Eigenverantwortung: Wir prüfen Agenturen vor der Aufnahme nach bestem Wissen auf Fachkompetenz. Die Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und die letztendliche BFSG-, BaFG- bzw. BehiG-/EAA-Konformität Ihrer Website liegt jedoch allein bei Ihnen bzw. der beauftragten Agentur.

Rechtsberatung: Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zu den geltenden Rechtsrahmen im DACH-Raum (BFSG in Deutschland, BaFG in Österreich, BehiG/EAA in der Schweiz) und ersetzen keine individuelle juristische Fachberatung.