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Leistung · BFSG-Beratung

BFSG-Beratung: Agenturen im DACH-Raum

BFSG-Beratung begleitet Unternehmen von der Frage „Betrifft mich das Gesetz überhaupt?“ bis zum konkreten Umsetzungsplan. Seit dem 28. Juni 2025 verpflichtet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) — in Österreich das BaFG, in der Schweiz faktisch der European Accessibility Act und das BehiG — Anbieter digitaler B2C-Dienste zu Barrierefreiheit nach EN 301 549. Die folgenden Berater:innen im DACH-Verzeichnis unterstützen bei Einordnung, Priorisierung und Nachweisführung.

Was leistet eine BFSG-Beratung?

Am Anfang steht die Betroffenheitsanalyse: Fällt Ihr Angebot unter das BFSG, greift die Kleinstunternehmen-Ausnahme, welche Dienste und Produkte sind betroffen? Darauf folgen eine Gap-Analyse gegen die EN 301 549, ein priorisierter Maßnahmenplan und die Begleitung bei der Barrierefreiheitserklärung. Gute Beratung übersetzt die rechtlichen Anforderungen in konkrete Aufgaben für Design, Redaktion und Entwicklung.

Ablauf und Zusammenspiel mit Audit & Umsetzung

Beratung, Audit und Umsetzung greifen ineinander: Die Beratung klärt Umfang und Pflichten, das WCAG-Audit liefert den technischen Ist-Stand, die Umsetzung behebt die Mängel. Viele Agenturen im Verzeichnis bieten alle drei Leistungen aus einer Hand — das reduziert Reibungsverluste und Nacharbeitskosten.

BFSG, BaFG und BehiG im Vergleich

Die Rechtsrahmen im DACH-Raum verweisen technisch alle auf die EN 301 549 (WCAG 2.1 AA als Maßstab), unterscheiden sich aber im Detail: Deutschland (BFSG), Österreich (BaFG) mit Strafen bis 80.000 €, Schweiz (BehiG für öffentliche Stellen, EAA für Unternehmen mit EU-Kundschaft). Berater:innen mit Erfahrung im jeweiligen Rahmen kennen die landesspezifischen Fristen und Aufsichtsstellen.

Mehr dazu im Ratgeber: BFSG-Pflicht: Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Agenturen für BFSG-Beratung

39 Agenturen bieten diese Leistung im Verzeichnis

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Häufige Fragen zu BFSG-Beratung

Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Betroffen sind Anbieter digitaler B2C-Dienstleistungen wie Onlineshops, Buchungs- und Bankdienste. Kleinstunternehmen mit unter 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen — Produkte fallen dagegen immer unter das Gesetz. Unser Schnellcheck hilft bei der ersten Einordnung.

Was droht bei Nichteinhaltung des BFSG?

Die Marktüberwachung der Länder kann Verstöße mit Bußgeldern bis 100.000 € ahnden und die Bereitstellung eines Dienstes untersagen. Hinzu kommt das Risiko wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen. Enforcement läuft seit Januar 2026.

Brauche ich für Österreich oder die Schweiz spezielle Beratung?

Empfehlenswert ja: Das österreichische BaFG und der Schweizer Rahmen (BehiG/EAA) haben eigene Fristen, Aufsichtsstellen und Zertifikate (z. B. WACA in Österreich, «Zugang für alle» in der Schweiz). Mehrere Berater:innen im Verzeichnis sind auf den jeweiligen Rahmen spezialisiert.

Transparenz & Haftungsausschluss

Keine Zertifizierungsstelle: barrierefreie-agenturen.de ist ein kuratiertes Verzeichnis. Eine Listung stellt keine offizielle Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Gewährleistung für die tatsächliche Arbeitsqualität dar.

Eigenverantwortung: Wir prüfen Agenturen vor der Aufnahme nach bestem Wissen auf Fachkompetenz. Die Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und die letztendliche BFSG-Konformität Ihrer Website liegt jedoch allein bei Ihnen bzw. der beauftragten Agentur.

Rechtsberatung: Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und ersetzen keine individuelle juristische Fachberatung.