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Deutschland · Bayern

Barrierefreie Website Agenturen in Bayern

In Bayern verteilen sich die Spezialisten für digitale Barrierefreiheit auf München, Nürnberg, Augsburg und Höchberg. Das Spektrum reicht von BIK-Prüfstellen wie tollwerk (Nürnberg) und mindscreen (München) über die Stiftung Pfennigparade mit ihrem Test-Labor mit motorisch eingeschränkten Nutzer:innen bis zu Design-Agenturen wie team23 in Augsburg. Ob WCAG-2.2-Audit, BITV-Test für öffentliche Stellen oder barrierefreier TYPO3-Relaunch — die Auswahl in Bayern deckt alle BFSG-Leistungen ab.

Redaktionell kuratiertes Verzeichnis — keine automatisierten Einträge.

Rechtlicher Rahmen: Bayerische Unternehmen mit digitalen B2C-Diensten unterliegen seit dem 28. Juni 2025 dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Für bayerische Behörden und Kommunen gilt zusätzlich die BayDiG-/BITV-Welt — viele Agenturen im Verzeichnis bedienen beide Rechtsrahmen und prüfen nach EN 301 549 und WCAG 2.1/2.2 AA.

Agenturliste Bayern

5 Agenturen in Bayern

Häufige Fragen zu Barrierefreiheits-Agenturen in Bayern

Gibt es in Bayern offizielle BITV-Prüfstellen?

Ja. tollwerk in Nürnberg und mindscreen in München sind Prüfstellen im BIK BITV-Test-Prüfverbund und können anerkannte BITV-/WCAG-Konformitätstests durchführen.

Wo finde ich Agenturen speziell in München?

Für die Landeshauptstadt führen wir eine eigene Übersicht: Agenturen für Barrierefreiheit in München — mit allen Details zu Leistungen und Spezialisierungen.

Transparenz & Haftungsausschluss

Keine Zertifizierungsstelle: barrierefreie-agenturen.de ist ein kuratiertes Verzeichnis. Eine Listung stellt keine offizielle Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Gewährleistung für die tatsächliche Arbeitsqualität dar.

Eigenverantwortung: Wir prüfen Agenturen vor der Aufnahme nach bestem Wissen auf Fachkompetenz. Die Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und die letztendliche BFSG-Konformität Ihrer Website liegt jedoch allein bei Ihnen bzw. der beauftragten Agentur.

Rechtsberatung: Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und ersetzen keine individuelle juristische Fachberatung.