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Hilfsmittel für den digitalen Alltag: Screenreader, Vergrößerung, Spracheingabe

Welche Hilfsmittel für Computer und Smartphone es kostenlos gibt, geordnet nach Bedarf, und wer in Deutschland, Österreich und der Schweiz die Kosten übernimmt.

Marc Schraepler von Gerlach

Marc Schraepler von Gerlach

· barrierefreie-agenturen.de

Welche digitalen Hilfsmittel gibt es, und was kostet das?

Kurzantwort: Vieles ist schon eingebaut und kostenlos: Screenreader, Vergrößerung, Spracheingabe und Untertitel gibt es auf Windows, Mac, iPhone und Android. Für mehr gibt es gute kostenlose Programme wie den Screenreader NVDA. Spezielle Geräte wie eine Braillezeile können Krankenkasse, Inklusionsamt oder Rentenversicherung bezahlen.

Auf einen Blick:

  • Erst die Bordmittel ausprobieren. Sie kosten nichts und sind in den Einstellungen unter „Bedienungshilfen“ oder „Barrierefreiheit“ zu finden.
  • Nicht sehen: VoiceOver (Apple), TalkBack (Android), Sprachausgabe (Windows) und der kostenlose Screenreader NVDA.
  • Bedienen ohne Maus und Tastatur: Sprachsteuerung auf Apple-Geräten, Voice Access auf Android und Sprachzugriff unter Windows 11, jeweils auch auf Deutsch.
  • Kosten: Die Krankenkasse zahlt Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen (§ 33 SGB V), aber keine normalen Computer oder Smartphones. Für den Arbeitsplatz gibt es eigene Wege.
  • Kostenlose Beratung: bei der EUTB, der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung.

Warum wir darüber schreiben: Der Gründer dieses Verzeichnisses arbeitet selbst ausschließlich per Spracheingabe. Mehr dazu über dieses Projekt.

Welche Hilfsmittel helfen, wenn ich nicht sehen kann?

Ein Screenreader liest vor, was auf dem Bildschirm steht, und lässt Sie alles per Tastatur oder Wischgesten bedienen. Mit einer Braillezeile wird der Text in Blindenschrift ausgegeben.

  • iPhone und Mac: VoiceOver ist eingebaut.
  • Android: TalkBack ist eingebaut.
  • Windows: Die Sprachausgabe ist eingebaut. Mehr Möglichkeiten bietet NVDA: kostenlos, auf Deutsch, läuft auch vom USB-Stick und unterstützt Braillezeilen. Eine Spende ist freiwillig.

Unsere Empfehlung: Am Smartphone reicht das Bordmittel. Am Windows-PC lohnt NVDA, weil es mit mehr Programmen zurechtkommt als die eingebaute Sprachausgabe.

Was hilft bei Sehbehinderung?

Vergrößern: Alle Systeme haben eine Bildschirmlupe, unter Windows, auf dem iPhone und unter Android. Im Browser vergrößert Strg und Plus (Mac: Cmd und Plus) jede Seite.

Farben und Kontrast: Windows hat Farbfilter, zum Beispiel für Farbenblindheit. Auch Apple und Android bieten Farbfilter und höhere Kontraste.

Lesen leichter machen: Der Lesemodus blendet alles außer dem Text aus. In Chrome und im Edge-Lesemodus kann er Texte auch vorlesen. Das klappt nicht auf jeder Website.

Was hilft, wenn ich nicht oder schlecht hören kann?

Untertitel für alles, was läuft: Live-Untertitel schreiben mit, was gesprochen wird, auch in Videos ohne eigene Untertitel.

Wichtig: Automatische Untertitel machen Fehler. Für Notfälle oder wichtige Gespräche sind sie nicht zuverlässig.

Geräusche erkennen: Das iPhone kann auf Klingel, Alarm oder weinende Babys hinweisen (Geräuscherkennung).

Was hilft, wenn ich Maus oder Tastatur nicht gut bedienen kann?

Mit der Stimme steuern: Sie sagen, was geklickt oder geschrieben werden soll.

  • iPhone und Mac: Sprachsteuerung, Deutsch in der Variante „Deutsch (Deutschland)“. Auch in Österreich und der Schweiz wählen Sie diese Variante.
  • Android: Voice Access aus dem Play Store. Je nach Gerät wird die Sprache auf Servern von Google verarbeitet.
  • Windows 11: Sprachzugriff. Für Deutsch wird ein Sprachpaket geladen.

Mit einem Schalter steuern: Wer nur eine Bewegung sicher ausführen kann, bedient iPhone und Mac mit der Schaltersteuerung über einen oder wenige Taster.

Gut zu wissen: Sprachsteuerung klickt Buttons und Links über ihren sichtbaren Namen. Ist ein Button nur ein Symbol ohne Beschriftung, kommt man per Stimme oft nicht weiter. Das ist ein Fehler der Website, kein Bedienfehler: Nach WCAG braucht jedes Bedienelement einen Namen (Kriterium 4.1.2), und eine sichtbare Beschriftung muss in diesem Namen vorkommen (2.5.3).

Was hilft beim Lesen und Verstehen?

Vorlesen lassen: Der Lesemodus in Chrome und Edge liest Texte vor. Auf dem Smartphone gibt es in den Bedienungshilfen „Bildschirminhalt sprechen“ (Apple) oder „Vorlesen“ (Android).

Leichte Sprache: Viele Behörden bieten Informationen in Leichter Sprache an. Für 57 Großstädte haben wir die Links gesammelt: Städte in Leichter Sprache und Gebärdensprache.

Wer bezahlt Hilfsmittel?

In Deutschland gibt es je nach Zweck verschiedene Kostenträger:

  • Krankenkasse: Hilfsmittel, die eine Behinderung ausgleichen, etwa eine Braillezeile (§ 33 Abs. 1 SGB V). Normale Geräte wie Computer oder Smartphones zahlt sie nicht, weil sie als „allgemeine Gebrauchsgegenstände“ gelten. Welche Hilfsmittel anerkannt sind, steht im Hilfsmittelverzeichnis.
  • Arbeitsplatz: Das Inklusionsamt (früher Integrationsamt) kann technische Arbeitshilfen für schwerbehinderte Menschen bezahlen (§ 185 Abs. 3 SGB IX). Zuständiges Amt finden.
  • Beruf und Ausbildung: Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit übernehmen Hilfsmittel, die Sie für die Arbeit brauchen (§ 49 Abs. 8 SGB IX).

In Österreich kann der Unterstützungsfonds des Sozialministeriumservice Kommunikationshilfsmittel fördern, wenn die Behinderung zu einer finanziellen Notlage führt. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Der Antrag muss vor dem Kauf gestellt werden.

In der Schweiz gibt die Invalidenversicherung Hilfsmittel nach einer festen Liste ab, zum Beispiel Lese- und Schreibsysteme für blinde Menschen. Antrag bei der IV-Stelle des Kantons, Details im Merkblatt 4.03.

Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten. Die EUTB ist kostenlos und unabhängig von den Kostenträgern. Bei Seh-Einschränkungen berät auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband.

Was tun, wenn eine Website trotz Hilfsmittel nicht funktioniert?

Dann liegt das Problem oft bei der Website, nicht bei Ihnen. Viele Angebote müssen seit Juni 2025 barrierefrei sein. Wie Sie das melden, erklärt der Ratgeber Barriere melden. Einen fertigen Brief erstellt der Generator.

Häufige Fragen

Ist NVDA wirklich kostenlos?

Ja. NVDA ist frei nutzbar, auch beruflich. Die Entwickler bitten um eine Spende, sie ist aber freiwillig.

Zahlt die Krankenkasse einen Computer?

In der Regel nicht, weil ein Computer als allgemeiner Gebrauchsgegenstand gilt. Zusatzgeräte wie eine Braillezeile oder spezielle Software können dagegen übernommen werden.

Funktioniert Sprachsteuerung auf Deutsch?

Ja, bei Apple, Android und Windows 11. Einzelne Zusatzfunktionen gibt es nur auf Englisch.

Quellen und Stand

Stand: 30. September 2026. Funktionen und Sprachen an den Hilfeseiten der Hersteller geprüft; sie ändern sich mit neuen Versionen.

  • Apple, Google, Microsoft: Hilfeseiten zu VoiceOver, TalkBack, Sprachausgabe, Vergrößerung, Sprachsteuerung, Voice Access, Sprachzugriff, Live-Untertitel (jeweils im Text verlinkt). Abgerufen am 30.09.2026.
  • NV Access: NVDA. Abgerufen am 30.09.2026.
  • § 33 SGB V, § 139 SGB V, § 32, § 49 und § 185 SGB IX. Abgerufen am 30.09.2026.
  • Sozialministeriumservice (Österreich) und AHV/IV-Merkblatt 4.03 (Schweiz, Stand 01.01.2024). Abgerufen am 30.09.2026.

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