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Glossar

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882). Es verpflichtet Wirtschaftsakteure, bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation, E-Books sowie Hardware wie Selbstbedienungsterminals. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen; für Pflichten an erfassten Produkten gilt diese Ausnahme nicht. Die technischen Anforderungen konkretisiert die BFSGV; für Webangebote ist die EN 301 549 ein wichtiger Prüfmaßstab. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis 100.000 € geahndet werden. Dienstleistungserbringer müssen außerdem die Informationen nach Anlage 3 BFSG bereitstellen.

Praxis-Tipp: Wer betroffen ist und nicht handelt, riskiert Bußgelder bis 100.000 € und Abmahnungen.