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Glossar

BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882). Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei anzubieten. Das Gesetz gilt seit dem 28. Juni 2025; die Marktüberwachung der Länder ist seit Januar 2026 aktiv. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung, Telekommunikation, E-Books sowie Hardware wie Selbstbedienungsterminals. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen von der Pflicht ausgenommen – für Produkte gilt diese Ausnahme jedoch nicht. Technischer Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Stufe AA verweist. Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 € geahndet werden; zusätzlich drohen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zur Konformität gehören neben der technischen Umsetzung eine öffentlich zugängliche Barrierefreiheitserklärung und ein Feedback-Mechanismus.

Praxis-Tipp: Wer betroffen ist und nicht handelt, riskiert Bußgelder bis 100.000 € und Abmahnungen.