Glossar
BITV 2.0
Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die deutsche Verordnung, die öffentliche Stellen des Bundes zu barrierefreien Websites, mobilen Anwendungen und elektronischen Verwaltungsabläufen verpflichtet. Sie setzt – gemeinsam mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – die EU-Richtlinie 2016/2102 für den öffentlichen Sektor um und verweist technisch auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG. Zu den Pflichten gehören neben der technischen Barrierefreiheit eine Erklärung zur Barrierefreiheit und ein Feedback-Mechanismus. Vom BFSG unterscheidet sich die BITV durch ihren Adressatenkreis: Die BITV richtet sich an öffentliche Stellen, das BFSG an die Privatwirtschaft. Eng verbunden ist der BITV-Test – ein standardisiertes, in Deutschland anerkanntes Prüfverfahren mit rund 60 Prüfschritten, das von geschulten Prüfstellen (häufig im BIK BITV-Test-Prüfverbund organisiert) durchgeführt wird. Ein bestandener BITV-Test gilt als belastbarer Konformitätsnachweis, den auch privatwirtschaftliche Unternehmen für besonders anerkannte Nachweise nutzen.
Praxis-Tipp: Für Behörden maßgeblich; der zugehörige BITV-Test ist ein anerkannter Konformitätsnachweis.