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Methodik: Banken-Websites 2026

Wie wir die Banken ausgewählt, ihre Websites geprüft und ausgewertet haben. Wenn Sie hierher gekommen sind, weil unser Crawler Ihre Website abgerufen hat: Er ruft je Bank die öffentliche Startseite und die verlinkte Seite zur Barrierefreiheit ab, meldet sich nirgends an, beachtet robots.txt und belegt nie mehr als eine Verbindung gleichzeitig.

Stichprobe

Aufgenommen sind Banken, die Verbraucherinnen und Verbrauchern unter eigenem Webauftritt Zahlungskonten, Zahlungsdienste, Kredite oder Wertpapierdienstleistungen anbieten und in einer dieser Listen stehen:

  • Deutschland und Österreich: alle dort niedergelassenen Kreditinstitute aus der Liste der von der EZB beaufsichtigten Institute (Stand der Gruppenstrukturen 1. Juli 2026), also alle bedeutenden Institute und die als „high impact“ gekennzeichneten weniger bedeutenden.
  • Sparkassen in Deutschland: die 20 größten nach Bilanzsumme laut Rangliste 2025 des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands.
  • Genossenschaftsbanken in Deutschland: die 20 größten nach Bilanzsumme laut Liste des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken per Ende 2025 (vorläufige Werte).
  • Schweiz: alle 24 Kantonalbanken laut Verband Schweizerischer Kantonalbanken und die Banken, die die FINMA als systemrelevant nennt (UBS, Raiffeisen, Zürcher Kantonalbank, PostFinance).

Marken eines aufgenommenen Instituts mit eigener Website zählen mit (Postbank, comdirect, BW-Bank, Braunschweigische Landessparkasse, easybank). Teilen sich mehrere Institute eine Website (sparkasse.at, raiffeisen.at, raiffeisen.ch, lbs.de), zählt sie einmal. Ausgeschlossene Plätze in den Top 20 werden nicht nachbesetzt, damit sich die Auswahl aus den Listen allein nachvollziehen lässt.

Nicht aufgenommen sind Banken ohne Verbrauchergeschäft (Landesbanken ohne eigenen Privatkundenauftritt, Zentralinstitute, Förder-, Investment- und Verwahrbanken), Privatbanken mit Mindestvermögen sowie Banken, die Verbrauchern nur Tages- und Festgeld anbieten. Einlagen gehören nicht zu den Bankdienstleistungen, die § 2 Nr. 24 BFSG aufzählt (Kredite, Wertpapierdienste, Zahlungsdienste, Dienste rund um das Zahlungskonto, E-Geld). Ob solche Banken auf anderem Weg unter das BFSG fallen, bewerten wir nicht.

Warum Top 20 bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken

In Deutschland gibt es rund 340 Sparkassen und über 600 Genossenschaftsbanken. Ihre Websites laufen jeweils auf einer gemeinsamen Plattform des Verbunds. Alle aufzunehmen hätte das Ergebnis zu drei Vierteln aus zwei Vorlagen bestehen lassen. Die jeweils 20 größten decken rund ein Viertel der Bilanzsumme ihres Sektors ab und reichen, um zu sehen, wie ähnlich die Ergebnisse innerhalb eines Verbunds ausfallen.

Abruf und Prüfung

  • Geprüft wird die öffentliche Startseite, nach Weiterleitungen, in zwei Ansichten: Desktop 1280 × 1024 und Mobil 375 × 812 Pixel. Online-Banking, Apps und Formulare hinter einer Anmeldung sind nicht Teil der Erhebung.
  • Leitet eine Website je nach Standort des Besuchers auf verschiedene Länderseiten um, prüfen wir die Seite für Privatkunden im Land der Bank (bei UBS die Schweizer Seite).
  • Prüfwerkzeuge: pa11y 9.1.1 mit HTML_CodeSniffer und axe-core 4.11.1 gegen WCAG 2.1 AA, dazu Lighthouse 12.8.2.
  • Der Crawler weist sich als „Banken-Websites-2026/1.0“ mit Verweis auf diese Seite aus und beachtet robots.txt. Untersagt eine Bank den Abruf, erheben wir nichts.
  • Liefert der erste Abruf eine Bot-Schutz-Seite, versuchen wir es einmal mit einem Browser. Bleibt es bei der Schutzseite, gilt die Bank als nicht auswertbar.
  • Erhoben am 30.09.2026, auf einem Server, der gleichzeitig unseren öffentlichen Check bedient; die Erhebung belegt deshalb nie mehr als einen von zwei Prüfplätzen.

Zählregel

Als bestätigter Fehler zählt ein Befund vom Typ „error“, den axe-core nicht zur manuellen Prüfung markiert hat. Befunde, bei denen axe selbst eine manuelle Prüfung verlangt, und Warnungen von HTML_CodeSniffer zählen getrennt als Hinweise. Melden beide Werkzeuge denselben Befund am selben Element zum selben Kriterium, zählt er einmal. Dieselbe Regel gilt im BFSG-Index 2026 und in der Studie Großstadt-Websites 2026, deshalb sind die Zahlen vergleichbar.

Informationen zur Barrierefreiheit und Overlays

  • Informationen zur Barrierefreiheit: Wir suchen auf der Startseite einen Link, dessen Text oder Adresse auf Barrierefreiheit oder eine Erklärung verweist. Seiten, deren Adresse oder Linktext auf ein Prüfwerkzeug, eine Schulung, Leichte Sprache oder Gebärdensprache verweist, zählen nicht; verglichen werden ganze Wörter, damit etwa „toolbar“ nicht als „tool“ gilt. Die Zielseite rufen wir ab und prüfen, ob sie sich als Erklärung oder Information zur Barrierefreiheit ausweist, ob sie BFSG oder BaFG nennt und ob sie die Marktüberwachung nennt. Nach Anlage 3 BFSG gehört die zuständige Marktüberwachungsbehörde zu den Pflichtangaben. Eine inhaltliche Bewertung der Informationen ist das nicht.
  • Overlay-Widgets: Erkennung anhand der Einbindungsmerkmale von eye-able, UserWay, accessiBe und EqualWeb im Quelltext der Startseite, wie im BFSG-Index.

Nicht ausgewertete Banken

6 Banken fehlen in allen Anteilen. Wir nennen sie, damit die Grundgesamtheit nachvollziehbar bleibt; ein Urteil über ihre Websites ist damit nicht verbunden.

  • Banca dello Stato del Cantone Ticino (Schweiz): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • UniCredit Bank Austria AG (Österreich): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • comdirect (Marke der Commerzbank AG) (Deutschland): Scan abgebrochen: zu viele Weiterleitungen
  • UniCredit Bank GmbH (HypoVereinsbank) (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403
  • ING-DiBa AG (Deutschland): sehr kurzes HTML (0 Zeichen); im Browser: Rendern fehlgeschlagen: net::ERR_HTTP2_PROTOCOL_ERROR at https://www.ing.de
  • Mercedes-Benz Bank AG (Deutschland): HTTP 403; im Browser: HTTP 403

Nachprüfung auf Anfrage

Jede Bank kann eine erneute Prüfung ihrer Startseite anfordern, etwa nach einem Relaunch oder wenn sie einen Befund für falsch hält (kontakt@barrierefreie-agenturen.de). Wir prüfen mit demselben Verfahren und denselben Werkzeugen erneut und ersetzen das Ergebnis auf der Einzelseite; dort steht dann das Datum der Nachprüfung. Die zusammengefassten Kennzahlen bleiben beim Stand der regulären Erhebung, damit alle Einträge vergleichbar bleiben.

Grenzen

  • Automatisierte Werkzeuge erkennen nur einen Teil der WCAG-Kriterien. Tastaturbedienung, Verständlichkeit oder die Qualität von Alternativtexten lassen sich so nicht beurteilen.
  • Die Startseite steht nicht für Online-Banking und App, wo die eigentliche Dienstleistung stattfindet.
  • Die Auswahl folgt amtlichen und Verbandslisten, nicht dem Marktanteil im Privatkundengeschäft. Dadurch fehlen Banken, die in Deutschland oder Österreich nur als Zweigstelle einer ausländischen Bank auftreten (etwa Consorsbank), kleinere Direktbanken ohne EZB-Kennzeichnung (etwa N26, C24, bank99) und in der Schweiz große Privatkundenbanken außerhalb der Kantonalbanken (etwa Migros Bank, Valiant), weil es dort keine amtliche Rangliste einzelner Banken gibt.
  • Consent-Banner werden nicht weggeklickt. Was hinter ihnen liegt, geht so in die Prüfung ein, wie es ein Besucher beim ersten Aufruf sieht.
  • Die Erkennung von Links arbeitet mit Textmustern. Ungewöhnlich beschriftete Informationen zur Barrierefreiheit können übersehen werden.
  • Wir veröffentlichen die Ergebnisse je Bank (seit dem 30.09.2026), aber keine Rangliste. Die Fehlersumme hängt stark vom Aufbau einer Startseite ab; wiederholte Bausteine zählen je Treffer.

Quellen der Stichprobe

Reproduzierbarkeit

Stichprobe, Erhebungs- und Auswertungsskripte liegen im Projekt-Repository (Stichprobedata/sample-banken-2026.csv, Skripte unter scripts/banken-2026/); sie nutzen die Bausteine der BFSG-Index-Pipeline. Rohdaten je Bank bewahren wir auf.

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