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BITV oder BFSG: Was gilt für wen?

BITV 2.0, BFSG, BGG und EN 301 549 im Vergleich: Wer unter welches Regelwerk fällt, was sich bei Pflichten, Erklärung und Durchsetzung unterscheidet.

Marc Schraepler von Gerlach

Marc Schraepler von Gerlach

· barrierefreie-agenturen.de

BITV oder BFSG – was gilt für mein Angebot?

Kurzantwort: Die BITV 2.0 gilt für öffentliche Stellen, das BFSG für die Privatwirtschaft. Technisch läuft beides auf dieselbe Norm hinaus: die EN 301 549, deren Web-Teil (Kapitel 9) auf WCAG 2.1 AA beruht. Beide Regelwerke verweisen dafür auf harmonisierte Normen, nicht auf eine Norm mit Namen. Die Unterschiede liegen bei den Pflichten drumherum: Erklärung, Feedback, Durchsetzung.

Auf einen Blick:

  • Öffentliche Stelle (Behörde, Hochschule, öffentlich-rechtlicher Träger): BITV 2.0 in Verbindung mit dem BGG oder dem jeweiligen Landesrecht.
  • Privatwirtschaft mit erfassten Produkten oder Verbraucher-Dienstleistungen: BFSG.
  • Technisch fast identisch. Wer WCAG 2.1 AA erfüllt, bedient den Kern beider Regelwerke.
  • Größter praktischer Unterschied: Unter der BITV listen Sie nicht barrierefreie Bereiche auf. Unter dem BFSG beschreiben Sie, wie Sie die Anforderungen erfüllen.
  • Wenn Sie beides sind – etwa ein kommunaler Eigenbetrieb mit Onlineshop: Prüfen Sie beide Stränge getrennt.

Wie öffentliche Stellen und Unternehmen die Pflichten auf ihren Websites umsetzen, zeigen unsere Erhebungen zu Großstädten und Banken.

Wer fällt unter welches Regelwerk?

BITV 2.0 BFSG
Adressat öffentliche Stellen Wirtschaftsakteure der Privatwirtschaft
Grundlage EU-Richtlinie 2016/2102, BGG bzw. Landesrecht EU-Richtlinie 2019/882 (EAA)
Gilt seit BITV 2.0 seit 2011; Pflichten aus der EU-Richtlinie gestaffelt ab 23.09.2019, 23.09.2020 und 23.06.2021 für Apps (§ 12b Abs. 3 BGG) 28.06.2025
Technischer Maßstab harmonisierte Normen (§ 3 BITV 2.0), in der Praxis EN 301 549 (Web-Teil: WCAG 2.1 AA) harmonisierte Normen (§ 4 BFSG), in der Praxis EN 301 549 (Web-Teil: WCAG 2.1 AA)
Größenausnahme nein ja, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen
Durchsetzung Überwachungsstellen, Schlichtung nach BGG Marktüberwachung (MLBF), Bußgeld

Wenn Sie ein privates Unternehmen ohne öffentlichen Auftrag sind: BITV 2.0 gilt für Sie nicht. Ob das BFSG greift, klärt der Ratgeber BFSG-Pflicht.

Wenn Sie öffentliche Mittel erhalten oder öffentliche Aufgaben wahrnehmen: Die Einordnung als „öffentliche Stelle” hängt an der konkreten Trägerschaft und am jeweiligen Landesrecht, nicht an der Höhe einer Förderung.

Wenn Sie für öffentliche Auftraggeber arbeiten: Sie selbst fallen nicht unter die BITV, Ihr Werk aber schon. Barrierefreiheit gehört dann in Leistungsverzeichnis und Abnahme, sonst tragen Sie das Nachbesserungsrisiko.

Wo unterscheiden sich die Pflichten konkret?

Technisch ist der Kern derselbe. Unterschiedlich ist, was Sie zusätzlich tun müssen.

Pflicht BITV 2.0 BFSG
Erklärung zur Barrierefreiheit ja, nach vorgegebenem Muster Informationen nach Anlage 3, kein amtliches Muster
Nicht barrierefreie Bereiche auflisten ja, vorgeschrieben nein
Feedback-Mechanismus ja ja
Schlichtungsstelle benennen ja (nach BGG) nein
Zuständige Aufsicht nennen nein ja (Marktüberwachungsstelle)
Leichte Sprache und Gebärdensprache für öffentliche Stellen des Bundes auf der Startseite vorgeschrieben (§ 4 BITV 2.0) nicht vorgeschrieben

Das ist die häufigste Verwechslung überhaupt: Wer ein BITV-Muster für ein privatwirtschaftliches Angebot übernimmt, veröffentlicht eine Liste der eigenen Mängel – vorgeschrieben für Behörden, für ein Unternehmen dagegen ein öffentlich dokumentierter Verstoß. Details und ein Generator für die BFSG-Variante stehen im Ratgeber Barrierefreiheitserklärung, die Pflichtangaben für Behörden unter Erklärung zur Barrierefreiheit für öffentliche Stellen.

Was ist der BITV-Test, und lohnt er sich für Unternehmen?

Der BIK BITV-Test ist das standardisierte Prüfverfahren des BIK-Prüfverbunds; „BITV-Test“ ist der Name dieses Verfahrens, nicht jede Prüfung „nach BITV 2.0“. Der BIK BITV-Test (Web) umfasst im veröffentlichten Verzeichnis 98 Prüfschritte (Stand Oktober 2026): 60 zu Kapitel 9 der EN 301 549 (WCAG 2.1 AA) und 38 zu den Kapiteln 5, 6, 7, 11 und 12. Er prüft damit die Web-Anforderungen der EN 301 549, also genau den Maßstab, auf den auch das BFSG hinausläuft. Daneben bietet die BIK Varianten für WCAG 2.2 an; der reine WCAG-2.2-Test mit 66 Prüfschritten prüft nur die WCAG, nicht die übrigen Kapitel der EN 301 549.

Was ihn auszeichnet: Das Verfahren ist veröffentlicht, die Prüfschritte sind einheitlich, und das Ergebnis ist zwischen Prüfstellen vergleichbar. Bei einem bestandenen Test mit Prüfzeichen wählt die Prüfstelle die Seiten selbst aus und gibt die Auswahl bis zum Abschluss nicht bekannt – genau das macht das Ergebnis belastbar.

Wenn Sie einen Konformitätsnachweis gegenüber Dritten brauchen – Ausschreibung, Konzernvorgabe, Behördenanfrage: Der BITV-Test ist der anerkannteste Nachweis im deutschsprachigen Raum, auch für private Unternehmen.

Wenn Sie intern Prioritäten setzen wollen: Ein freies Audit ist meist günstiger und flexibler, weil Sie Prüfumfang und Seitenauswahl mitbestimmen können. Achten Sie darauf, dass es gegen die EN 301 549 prüft und nicht nur gegen WCAG 2.1 AA, sonst bleiben Anforderungen etwa an Videos oder an Dokumentation und Support ungeprüft.

Unsere Empfehlung: Erst ein Audit zur Bestandsaufnahme, dann die Mängel beheben, und den BITV-Test erst ansetzen, wenn Sie das Prüfzeichen wirklich brauchen. Ein Test auf einer ungeprüften Website ist ein teurer Weg, eine Mängelliste zu bekommen.

Prüfstellen und Anbieter stehen unter BITV-Test, die Preislogik im Ratgeber Was kostet Barrierefreiheit. Wie sich ein solcher Nachweis in einer öffentlichen Ausschreibung verbindlich verlangen lässt, steht im Ratgeber Barrierefreiheit in der IT-Ausschreibung.

Wie hängen WCAG, EN 301 549 und BGG zusammen?

Vier Begriffe, eine Kette:

WCAG ist der internationale Standard des W3C mit prüfbaren Erfolgskriterien in den Stufen A, AA und AAA. Kein Gesetz.

EN 301 549 ist die europäische Norm für barrierefreie IKT. Für Webinhalte übernimmt sie im Wesentlichen WCAG 2.1 AA und ergänzt Anforderungen an Hardware, Dokumente und Support.

BGG und BITV 2.0 setzen die Richtlinie für den öffentlichen Sektor in Deutschland um. § 3 BITV 2.0 verweist auf harmonisierte Normen im EU-Amtsblatt, praktisch die EN 301 549.

BFSG und BFSGV setzen den European Accessibility Act für die Privatwirtschaft um. Die BFSGV nennt keine Norm; § 4 BFSG knüpft die Konformitätsvermutung an harmonisierte Normen. Für Websites verweist die Bundesfachstelle Barrierefreiheit auf die EN 301 549, deren Aktualisierung für den European Accessibility Act läuft.

Praktisch heißt das: Sie arbeiten nie direkt „gegen ein Gesetz”, sondern immer gegen WCAG 2.1 AA. Welches Gesetz Sie dorthin schickt, entscheidet nur, wer Sie prüft und was Ihnen bei Verstößen droht.

Häufige Fragen

Gilt für uns die BITV, wenn wir eine gGmbH sind?

Nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob die Einrichtung eine öffentliche Stelle im Sinne des BGG oder des jeweiligen Landesgesetzes ist – das hängt an Trägerschaft, Finanzierung und Aufsicht, nicht an der Gemeinnützigkeit. Im Zweifel klärt das die zuständige Landesstelle für Barrierefreiheit.

Reicht ein bestandener BITV-Test als BFSG-Nachweis?

Einen förmlichen „BFSG-Nachweis” kennt das Gesetz nicht. Ein bestandener BITV-Test ist aber die belastbarste verfügbare Dokumentation des Konformitätsstands und deckt inhaltlich mehr ab, als das BFSG verlangt. Die Informationen nach Anlage 3 BFSG müssen Sie zusätzlich erstellen.

Was ist der Unterschied zwischen BITV 2.0 und dem BGG?

Das Behindertengleichstellungsgesetz ist das Gesetz, die BITV 2.0 die zugehörige Verordnung, die es technisch konkretisiert. Das BGG regelt unter anderem auch das Schlichtungsverfahren, die BITV die Anforderungen an Websites, Apps und elektronische Verwaltungsabläufe.

Wir sind in Österreich. Was gilt dort statt der BITV?

Für den öffentlichen Sektor gilt in Österreich das Web-Zugänglichkeits-Gesetz, für die Privatwirtschaft das Barrierefreiheitsgesetz. Beide verweisen ebenfalls auf die EN 301 549. Die Details zur Privatwirtschaft stehen im Ratgeber BaFG Österreich.

Quellen und Stand

Stand: 25. September 2026.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.