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Leichte Sprache: Pflicht, Normen, KI-Tools

Leichte oder Einfache Sprache? Wer wirklich dazu verpflichtet ist, was DIN SPEC 33429 und DIN 8581-1 regeln und warum KI-Übersetzung laut Behörde nicht reicht.

Marc Schraepler von Gerlach

Marc Schraepler von Gerlach

· barrierefreie-agenturen.de

Brauche ich Leichte Sprache auf meiner Website?

Kurzantwort: Wahrscheinlich nicht als Pflicht. Zu Leichter Sprache verpflichtet § 4 BITV 2.0 ausdrücklich öffentliche Stellen. Das BFSG verlangt sie von Unternehmen nicht — dort gilt WCAG 2.1 AA, und das Kriterium zur Verständlichkeitsstufe liegt auf AAA.

Auf einen Blick:

  • Öffentliche Stelle: Pflicht. Vier festgelegte Erläuterungen auf der Startseite, in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache (§ 4 BITV 2.0).
  • Privatwirtschaft unter BFSG: keine Pflicht zu Leichter Sprache. Verständliche Sprache bleibt trotzdem eine Anforderung an Bedienung und Fehlermeldungen.
  • Zwei verschiedene Dinge: Leichte Sprache folgt DIN SPEC 33429 (2025-03), Einfache Sprache der DIN 8581-1 (2024-05). Nicht dasselbe, nicht dieselbe Zielgruppe.
  • KI-Übersetzung reicht nicht. Die Überwachungsstelle des Bundes hält fest, dass die Tools derzeit kein gesetzeskonformes Ergebnis liefern.
  • Wenn Sie freiwillig etwas tun wollen: Einfache Sprache im Fließtext bringt für die meisten Unternehmen mehr als eine Leichte-Sprache-Seite, die niemand pflegt.

Leichte oder Einfache Sprache — was ist der Unterschied?

Die Begriffe werden ständig vertauscht. Seit 2024 und 2025 gibt es für beide einen eigenen normativen Anker.

Leichte Sprache Einfache Sprache
Regelwerk DIN SPEC 33429 (März 2025) DIN 8581-1 (Mai 2024), auf Basis von DIN ISO 24495-1
Zielgruppe Menschen mit Lernschwierigkeiten Menschen mit geringer Lesekompetenz, Deutsch als Zweitsprache
Verhältnis zur Standardsprache eigenes Regelwerk, deutlich reduziert vereinfachte Form der Standardsprache
Typische Anwendung eigene Seite oder eigenes Dokument der normale Text selbst
Rechtlich verankert ja, § 4 BITV 2.0 für öffentliche Stellen nein

Der praktische Unterschied: Leichte Sprache ist eine Übersetzung in ein eigenes Register — kurze Sätze, ein Gedanke je Satz, erklärte Begriffe, oft mit Bildern. Einfache Sprache ist Ihr eigener Text, nur ohne Schachtelsätze, Nominalstil und unerklärte Fachwörter.

Die DIN SPEC 33429 ist beim DIN erschienen und laut BMAS als barrierefreies PDF kostenlos erhältlich. Für Leichte Sprache gab es damit erstmals eine einheitliche Empfehlung, die die zuvor verstreuten Regelwerke zusammenführt.

Wer ist wirklich verpflichtet?

Wenn Sie eine öffentliche Stelle sind: § 4 BITV 2.0 verlangt auf der Startseite Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache zu vier Punkten — den wesentlichen Inhalten, der Navigation, den wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit und den Hinweisen auf weitere Angebote in DGS und Leichter Sprache. Das ist ein klar umrissener Pflichtumfang, keine Aufforderung, die ganze Website zu übersetzen.

Wenn Sie ein Unternehmen unter dem BFSG sind: Es gibt keine Pflicht zu Leichter Sprache. Der technische Maßstab ist über die EN 301 549 die WCAG 2.1 Stufe AA. Das Erfolgskriterium zur Lesestufe (3.1.5) gehört zur Stufe AAA und ist damit nicht Teil der Anforderung.

Das heißt nicht, dass Sprache egal ist. Auf Stufe AA bleiben Anforderungen, die unmittelbar mit Verständlichkeit zu tun haben: die Sprache der Seite und fremdsprachiger Passagen muss ausgezeichnet sein, Fehlermeldungen müssen das Problem benennen, und Beschriftungen müssen erklären, was erwartet wird. Ein Formular mit der Meldung „Eingabe ungültig” verstößt nicht gegen die Lesestufe, sondern gegen die Fehlerkennzeichnung.

Wenn Sie für die öffentliche Hand arbeiten: Leichte Sprache gehört dann in die Ausschreibung und in die Abnahme. Wird sie dort nicht vereinbart, wird sie in aller Regel auch nicht geliefert.

Warum die KI-Übersetzung das Problem nicht löst

Die Frage, die derzeit fast jeder stellt: Reicht ein Tool, das Texte „auf Knopfdruck” in Leichte Sprache übersetzt?

Die Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik hat dazu im Februar 2025 eine fachliche Einordnung veröffentlicht. Ihr Ergebnis:

Ein KI-Tool für Leichte Sprache kann eine technische Unterstützung sein, um Textentwürfe zu generieren, die einzelne Merkmale der Leichten Sprache anwenden. Derzeit können die Tools jedoch kein barrierefreies Ergebnis im Sinne einer zielgruppengerechten und gesetzeskonformen Aufbereitung liefern.

Die Begründung ist aufschlussreich, weil sie erklärt, warum das kein vorübergehendes Qualitätsproblem ist. Menschliche Übersetzende arbeiten auf drei Ebenen: Sie reduzieren den Inhalt auf Kernaussagen, sie bauen den Text neu auf, und sie stellen Vorwissen her, das die Zielgruppe braucht. Die Tools setzen nach dieser Einordnung im Wesentlichen auf der Sprachebene an — Wortwahl und Satzbau — während Textstruktur und inhaltliche Ebene nicht zielgruppengenau übertragen werden.

Der Kernsatz der Behörde dazu: Komplexe Themen werden nicht allein dadurch leicht, dass man sie sprachlich reduziert wiedergibt.

Das ist dieselbe Denkfigur wie bei Overlay-Tools: Ein Werkzeug löst den messbaren Teil des Problems und lässt den eigentlichen stehen. Der Unterschied ist, dass ein KI-Entwurf als Arbeitsgrundlage für eine Fachübersetzung durchaus sinnvoll sein kann.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie KI für den ersten Entwurf, wenn Sie ohnehin mit einem Übersetzungsbüro oder mit geschultem Personal arbeiten. Veröffentlichen Sie den Output nicht ungeprüft — schon gar nicht, wenn Sie die Pflicht aus § 4 BITV 2.0 damit erfüllen wollen.

Was lohnt sich für ein Unternehmen wirklich?

Wenn Sie nicht verpflichtet sind und Wirkung wollen: Schreiben Sie Ihre bestehenden Texte in Einfache Sprache um — Vertragsbedingungen, Hilfeseiten, Fehlermeldungen, Bestellprozess. Das erreicht alle Leserinnen und Leser, nicht nur eine Zielgruppe, und es veraltet nicht getrennt vom Rest der Website.

Wenn Sie verpflichtet sind: Fangen Sie mit den vier Punkten aus § 4 BITV 2.0 an und lassen Sie sie fachlich übersetzen. Das ist ein überschaubarer, klar abgegrenzter Auftrag.

Wenn Sie eine Leichte-Sprache-Seite haben, die seit Jahren niemand anfasst: Prüfen Sie, ob sie noch stimmt. Eine veraltete Leichte-Sprache-Seite ist schlechter als keine, weil sie der Zielgruppe falsche Informationen als besonders zugänglich verkauft.

Praktischer Zwischenschritt: Bevor Sie einen Auftrag vergeben, sehen Sie sich an, wo Ihre Texte sprachlich stehen. Der Verständlichkeits-Check misst Satzlängen, lange Wörter, Passiv- und Nominalstil sowie unerklärte Abkürzungen. Er ist kein Ersatz für eine Übersetzung, zeigt aber, welche Seiten überhaupt ein Problem haben.

Häufige Fragen

Verlangt das BFSG Leichte Sprache von Unternehmen?

Nein. Das BFSG verweist über die EN 301 549 auf WCAG 2.1 Stufe AA. Das Erfolgskriterium zur Lesestufe liegt auf Stufe AAA und ist damit nicht Teil der gesetzlichen Anforderung. Verständliche Beschriftungen, Fehlermeldungen und Sprachauszeichnung sind dagegen auch auf AA verpflichtend.

Muss eine Behörde ihre gesamte Website in Leichte Sprache übersetzen?

Nein. § 4 BITV 2.0 nennt vier konkrete Erläuterungen auf der Startseite: wesentliche Inhalte, Hinweise zur Navigation, die wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit und Hinweise auf weitere Angebote in Leichter Sprache und Gebärdensprache. Weitergehende Übersetzungen sind möglich, aber nicht von dieser Vorschrift gefordert.

Darf ich für die Pflichtseiten ein KI-Tool verwenden?

Als Entwurfswerkzeug ja, als alleinige Lösung nein. Die Überwachungsstelle des Bundes kommt in ihrer fachlichen Einordnung vom Februar 2025 zu dem Ergebnis, dass die Tools derzeit kein zielgruppengerechtes und gesetzeskonformes Ergebnis liefern. Wer damit eine Pflicht erfüllen will, sollte das Ergebnis fachlich prüfen lassen.

Was kostet eine Übersetzung in Leichte Sprache?

Das hängt an Textmenge und Thema und wird üblicherweise je Normseite kalkuliert. Belastbare Marktpreise veröffentlichen die wenigsten Übersetzungsbüros, deshalb nennen wir hier keine Spanne. Holen Sie zwei Angebote ein und lassen Sie sich sagen, ob eine Prüfung durch Menschen aus der Zielgruppe enthalten ist — diese Prüfgruppe ist Teil der fachlichen Praxis und der spürbarste Qualitätsunterschied.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.