Kostenloses Werkzeug
Barrierefreiheitserklärung nach BFSG erzeugen
Anlage 3 BFSG nennt vier Angaben, die die Informationen über Ihre Dienstleistung jedenfalls enthalten müssen: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Das Formular folgt dieser Reihenfolge. Sie erhalten einen Entwurf zum Kopieren, als Fließtext oder als Markdown.
Was dieses Werkzeug nicht leistet
Es formuliert nur, was Sie eintragen. Es prüft nicht, ob Ihr Angebot tatsächlich barrierefrei ist, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie barrierefrei Ihre Website heute ist, zeigt der kostenlose Barrierefreiheits-Check; was in die Erklärung gehört und warum, erklärt der Ratgeber zur Barrierefreiheitserklärung.
Ihr Entwurf
Füllen Sie das Formular aus. Der Entwurf erscheint hier und wird bei jeder Eingabe aktualisiert.