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Kostenloses Werkzeug

Barrierefreiheitserklärung nach BFSG erzeugen

Anlage 3 BFSG nennt vier Angaben, die die Informationen über Ihre Dienstleistung jedenfalls enthalten müssen: eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung, Erläuterungen zu ihrer Durchführung, eine Beschreibung, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt, und die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Das Formular folgt dieser Reihenfolge. Sie erhalten einen Entwurf zum Kopieren, als Fließtext oder als Markdown.

Was dieses Werkzeug nicht leistet

Es formuliert nur, was Sie eintragen. Es prüft nicht, ob Ihr Angebot tatsächlich barrierefrei ist, und ersetzt keine Rechtsberatung. Wie barrierefrei Ihre Website heute ist, zeigt der kostenlose Barrierefreiheits-Check; was in die Erklärung gehört und warum, erklärt der Ratgeber zur Barrierefreiheitserklärung.

1. Anbieter und Angebot

Die Erklärung gilt für eine konkrete Dienstleistung, nicht pauschal für das Unternehmen.

2. Die Dienstleistung (Anlage 3 Buchst. a und b)

Was bieten Sie an? Ein bis drei Sätze in einfacher Sprache genügen.

Was muss man wissen, um die Dienstleistung zu nutzen? Zum Beispiel Ablauf, Voraussetzungen, Zahlungswege.

3. Wie die Anforderungen erfüllt werden (Anlage 3 Buchst. c)
Wie weit ist die Umsetzung?

Dieser Abschnitt ist der prüfbare Teil der Erklärung. Ohne konkrete Maßnahmen bleibt er eine Behauptung.

4. Zuständige Marktüberwachungsbehörde (Anlage 3 Buchst. d)

Diese Angabe ist für alle Anbieter in Deutschland gleich und wird automatisch eingefügt:

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
https://www.mlbf-barrierefrei.de/

5. Empfohlen: Rückmeldung und Stand

Anlage 3 verlangt diese Angaben nicht. Sie machen die Erklärung aber nachvollziehbar und geben Nutzerinnen und Nutzern einen direkten Weg zu Ihnen.

Ihr Entwurf

Füllen Sie das Formular aus. Der Entwurf erscheint hier und wird bei jeder Eingabe aktualisiert.