Zum Hauptinhalt springen

WCAG-EM: die offizielle Prüfmethode

Wie ein Audit methodisch sauber abläuft: die fünf Schritte von WCAG-EM 2.0, die Stichprobenregel — und warum eine Stichprobe keine Konformitätsaussage trägt.

Marc Schraepler von Gerlach

Marc Schraepler von Gerlach

· barrierefreie-agenturen.de

Wie prüft man eine ganze Website methodisch sauber?

Kurzantwort: Mit WCAG-EM, der Evaluierungsmethodik des W3C. Sie beschreibt in fünf Schritten, wie aus einer Website eine belastbare Prüfung wird. Und sie sagt einen Satz, den kaum ein Anbieter zitiert: Aus einer Stichprobe lässt sich keine Konformitätsaussage für die gesamte Website ableiten.

Auf einen Blick:

  • WCAG-EM 2.0 ist neu: W3C Group Note vom 23. Juli 2026, Nachfolger der Fassung von 2014.
  • Fünf Schritte: Umfang festlegen, Angebot erkunden, repräsentative Stichprobe ziehen, Stichprobe prüfen, Ergebnisse berichten.
  • Der wichtigste Satz: In den meisten Anwendungsfällen erlaubt die Methode allein keine WCAG-Konformitätsaussage, weil nur eine Teilmenge geprüft wird.
  • Nutzertests sind ausdrücklich empfohlen, aber nicht Teil der Methodenpflicht.
  • Wenn Sie ein Audit einkaufen: Lassen Sie sich Prüfumfang, Stichprobenlogik und die genaue Reichweite der Aussage schriftlich geben.

Was WCAG-EM ist — und was nicht

WCAG-EM steht für „WCAG Evaluation Methodology”. Sie beschreibt ein technologieunabhängiges Verfahren, um zu bewerten, wie gut ein digitales Angebot die WCAG 2 erfüllt. Geeignet ist sie sowohl für die Selbstbewertung als auch für die Prüfung durch Dritte.

Sie definiert keine neuen Anforderungen. Die Erfolgskriterien stehen in der WCAG; WCAG-EM regelt nur das Vorgehen. Sie ersetzt oder verändert die WCAG ausdrücklich nicht.

Ihr Status ist eine Group Note. Das Dokument ist von der Accessibility Guidelines Working Group getragen, aber nicht vom W3C selbst oder seinen Mitgliedern als Standard verabschiedet. Es ist die maßgebliche fachliche Anleitung, kein normativer Standard — ein Unterschied, der in Ausschreibungstexten regelmäßig verwischt wird.

Verhältnis zum BITV-Test: Der BITV-Test ist ein konkretes, in Deutschland anerkanntes Prüfverfahren mit festen Prüfschritten und Prüfstellen. WCAG-EM ist die Ebene darüber — eine Methodik, wie Prüfungen generell aufzusetzen sind. Beide widersprechen sich nicht. Die Abgrenzung der Regelwerke erklärt der Ratgeber BITV oder BFSG.

Die fünf Schritte

Schritt 1: Umfang festlegen. Es wird eindeutig bestimmt, was zum Prüfgegenstand gehört und was nicht — so eindeutig, dass für jede Ansicht zweifelsfrei feststeht, ob sie dazuzählt. Außerdem wird das angestrebte Konformitätsniveau festgelegt, in der Praxis fast immer AA. Dieser Schritt schließt die Abstimmung mit der auftraggebenden Seite ein.

Schritt 2: Das Angebot erkunden. Die prüfende Person verschafft sich ein Bild von Zweck, Funktionsumfang und eingesetzten Technologien. Die Methodik weist ausdrücklich darauf hin, dass sich nicht immer alle Funktionen und Ansichten vollständig auflisten lassen — und dass die Mitwirkung von Produktverantwortlichen und Entwicklung hier hilft.

Schritt 3: Repräsentative Stichprobe ziehen. Ausgewählt wird eine Teilmenge, die für das Gesamtangebot repräsentativ ist. Bemerkenswert: Die Methodik empfiehlt, auf die Stichprobe zu verzichten und alles zu prüfen, wenn das machbar ist — etwa bei wenigen Ansichten, bei manchen Apps oder Kiosksystemen.

Schritt 4: Die Stichprobe prüfen. Geprüft wird gegen die fünf Konformitätsanforderungen der WCAG 2 auf dem in Schritt 1 festgelegten Niveau: Konformitätsstufe, vollständige Seiten, vollständige Prozesse, nur barrierefreiheitsunterstützte Nutzung von Technologien, und Nichtbeeinträchtigung. Zusätzlich wird die strukturierte mit einer zufällig gezogenen Stichprobe verglichen.

Schritt 5: Ergebnisse berichten. Dokumentiert wird während des gesamten Verfahrens, nicht erst am Ende — damit die Ergebnisse nachvollziehbar bleiben. Die Methodik unterscheidet dabei Vertraulichkeitsstufen: Die Details der Einzelprüfungen bleiben oft bei der prüfenden Person, die Ergebnisse gehen an die auftraggebende Seite, und Veröffentlichungen sind eine eigene Entscheidung.

Der Satz, der die Branche betrifft

Die Methodik hält ausdrücklich fest:

WCAG 2 conformance claims cannot be made for entire websites based upon the evaluation of a selected sub-set of web pages and functionality alone.

Und weiter: Da in der überwiegenden Zahl der Anwendungsfälle nur eine Stichprobe geprüft wird, führt die Anwendung dieser Methodik allein in den meisten Situationen nicht dazu, eine WCAG-Konformitätsaussage treffen zu können.

Das ist unbequem, weil praktisch jedes kommerzielle Audit stichprobenbasiert ist. Ein Prüfbericht über zehn Ansichten sagt etwas über diese zehn Ansichten — und begründet eine Erwartung über den Rest. Er begründet keine Aussage „diese Website erfüllt WCAG 2.1 AA”.

Was das praktisch bedeutet:

Wenn Sie ein Audit beauftragen: Erwarten Sie einen Bericht über den geprüften Umfang, nicht ein Konformitätszertifikat für alles. Ein Anbieter, der Ihnen nach einer Stichprobe pauschale Konformität bescheinigt, überdehnt seine eigene Methode.

Wenn Sie eine Barrierefreiheitserklärung schreiben: Formulieren Sie den Stand so, wie er belegt ist. „Die Anforderungen werden weitgehend erfüllt, geprüft wurden am [Datum] die folgenden Bereiche” ist belastbar. „Diese Website ist barrierefrei” ist es nach einer Stichprobe nicht.

Wenn Sie wirklich eine Aussage über das Ganze brauchen: Dann führt der Weg über die vollständige Prüfung — oder über einen Entwicklungsprozess, der für jede Seite sicherstellt, dass sie die Anforderungen erfüllt. Genau diesen zweiten Weg nennt die WCAG selbst als Grundlage für Konformitätsaussagen über mehrere Seiten.

Was die Methodik über Menschen sagt

Zwei Punkte, die in Ausschreibungen regelmäßig fehlen.

Fachkunde ist Voraussetzung, nicht Bonus. Die Methodik setzt voraus, dass die anwendende Person Technologien, Barrieren, assistive Technologien und Prüfmethoden im Zusammenhang versteht — und mit den Grundlagendokumenten vertraut ist. Ein Werkzeug bedienen zu können, reicht nicht.

Nutzerbeteiligung ist nachdrücklich empfohlen. Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, die nicht selbst Prüferinnen oder Prüfer sind, kann Barrieren sichtbar machen, die eine Expertenprüfung allein nicht findet. Die Methodik verlangt das nicht, empfiehlt es aber ausdrücklich.

Wie ein solcher Test abläuft, beschreibt der Ratgeber Test mit Betroffenen.

Unsere Empfehlung: Fragen Sie bei der Angebotseinholung, ob Tests mit Betroffenen enthalten sind — und wenn nicht, was sie zusätzlich kosten würden. Der Unterschied zeigt sich weniger in der Zahl der Befunde als in ihrer Art: Expertenprüfungen finden Verstöße, Nutzertests finden Stellen, an denen Menschen aufgeben.

Wie Sie ein Angebot damit prüfen

Wenn im Angebot keine Umfangsdefinition steht: nachfragen. Ohne Schritt 1 ist unklar, worüber der Bericht am Ende überhaupt eine Aussage trifft.

Wenn die Zahl der geprüften Ansichten fehlt: nachfragen. Sie ist die wichtigste Kostengröße und zugleich die Reichweite des Ergebnisses. Wie unterschiedlich Anbieter das kalkulieren, zeigt der Preisvergleich im Ratgeber Was kostet Barrierefreiheit.

Wenn „100 % WCAG-konform” versprochen wird: kritisch nachfragen. Nach WCAG-EM ist das aus einer Stichprobe nicht ableitbar.

Wenn ausschließlich automatisiert geprüft wird: Das ist keine Anwendung dieser Methodik. Werkzeuge sind in Schritt 4 ein Hilfsmittel, nicht das Verfahren. Was Werkzeuge leisten und wo sie aufhören, steht unter Barrierefreiheit testen.

Häufige Fragen

Ist WCAG-EM verpflichtend?

Nein. WCAG-EM ist eine W3C Group Note, also eine fachliche Anleitung ohne normative Bindung. Weder das BFSG noch die BITV schreiben sie vor. Sie ist aber die anerkannte Referenz dafür, wie eine Prüfung methodisch aufgebaut sein sollte — und deshalb ein guter Maßstab für die Qualität eines Angebots.

Was hat sich in WCAG-EM 2.0 geändert?

Die Fassung 2.0 wurde am 23. Juli 2026 als Group Note veröffentlicht und löst die Version von 2014 ab. Sie spricht durchgängig von „digitalen Produkten” statt nur von Websites, deckt damit Apps und andere Oberflächen mit ab und bezieht sich auf WCAG 2 einschließlich 2.2. Der grundsätzliche Fünf-Schritte-Aufbau ist geblieben.

Wie viele Seiten gehören in eine Stichprobe?

Die Methodik nennt keine feste Zahl, sondern verlangt Repräsentativität für das konkrete Angebot: alle Seitentypen, alle wesentlichen Prozesse, unterschiedliche Technologien. Zusätzlich wird eine zufällige Stichprobe gezogen und mit der strukturierten verglichen. Wenn das Angebot klein genug ist, empfiehlt die Methodik, ganz auf die Stichprobe zu verzichten.

Reicht WCAG-EM als Nachweis gegenüber der Marktüberwachung?

Einen förmlichen Nachweis dieser Art kennt das BFSG nicht. Was hilft, ist Prüffähigkeit: dokumentierter Prüfumfang, Datum, Methode, Befunde und Korrekturtermine. Eine nach WCAG-EM aufgebaute Prüfung liefert genau diese Dokumentation. Wie das Verfahren der Behörde abläuft, steht unter BFSG-Durchsetzung.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.