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Glossar

Leichte Sprache

Leichte Sprache ist ein eigenes Sprachregister, das Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten zugänglich macht. Kennzeichen sind kurze Sätze mit jeweils einer Aussage, alltagsnahe Wörter, erklärte Fachbegriffe, eine klare Gliederung und häufig erklärende Bilder. Seit März 2025 gibt es mit der DIN SPEC 33429 „Empfehlungen für Deutsche Leichte Sprache“ erstmals ein einheitliches Regelwerk, das die zuvor verstreuten Empfehlungen zusammenführt. Rechtlich verankert ist Leichte Sprache in § 4 BITV 2.0: Öffentliche Stellen müssen auf der Startseite vier festgelegte Erläuterungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache bereitstellen. Für Unternehmen unter dem BFSG besteht keine entsprechende Pflicht, weil der Maßstab dort WCAG 2.1 Stufe AA ist und das Kriterium zur Lesestufe auf Stufe AAA liegt. Eine Übersetzung in Leichte Sprache ist mehr als sprachliche Vereinfachung: Inhalte werden auf Kernaussagen reduziert und neu strukturiert, weshalb die Überwachungsstelle des Bundes KI-Werkzeuge dafür bislang als nicht ausreichend einstuft.

Praxis-Tipp: Für öffentliche Stellen nach § 4 BITV 2.0 Pflicht; für Unternehmen unter dem BFSG nicht.