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Fristen der digitalen Barrierefreiheit

BFSG und BaFG gelten beide seit dem 28. Juni 2025. Bei den Übergangsfristen unterscheiden sie sich aber — und zwar an zwei Stellen, die in vielen Übersichten gleichgesetzt werden. Hier stehen die Stichtage mit Belegstelle.

Stand: 12.09.2026

Deutschland: BFSG

Stichtage nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz mit Belegstelle
StichtagWas giltBelegstelle
28.06.2025Das BFSG ist anzuwenden. Neue Produkte und Dienstleistungen müssen die Anforderungen erfüllen.§ 1 BFSG
27.06.2030Letzter Tag, an dem Dienstleistungen mit vor dem 28.06.2025 rechtmäßig eingesetzten Produkten erbracht werden dürfen. Vor dem 28.06.2025 geschlossene Dienstleistungsverträge dürfen bis zu ihrem Ablauf fortbestehen, längstens bis zu diesem Tag.§ 38 Abs. 1 BFSG
kein festes DatumSelbstbedienungsterminals, die vor dem 28.06.2025 eingesetzt wurden, dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer weiterlaufen — höchstens 15 Jahre ab Ingebrauchnahme.§ 38 Abs. 2 BFSG

Zwei verbreitete Irrtümer: Das deutsche Gesetz nennt den 27. Juni 2030, nicht den 28. Und für Selbstbedienungsterminals gibt es im BFSG kein Enddatum 2040 — dort steht eine relative Frist von 15 Jahren ab Ingebrauchnahme. Ein 2018 aufgestellter Automat läuft danach bis 2033, ein 2024 aufgestellter bis 2039.

Was die Übergangsfrist nicht schützt: Ihre Website. Ein laufender Onlineshop ist eine fortlaufend erbrachte Dienstleistung und kein Altvertrag. Wer die 2030er-Frist auf den eigenen Webauftritt bezieht, liest § 38 falsch.

Österreich: BaFG

Stichtage nach dem österreichischen Barrierefreiheitsgesetz
StichtagWas giltBelegstelle
28.06.2025Das BaFG ist anzuwenden.Sozialministerium
28.06.2030Dienstleistungen mit vor dem 28.06.2025 eingesetzten Produkten dürfen bis dahin weiter angeboten werden; vor dem 28.06.2025 vereinbarte Verträge dürfen bis zu ihrem Ablauf fortbestehen, längstens bis zu diesem Datum.Sozialministerium
28.06.2040Selbstbedienungsterminals aus der Zeit vor dem 28.06.2025 dürfen bis zum Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer laufen — höchstens 20 Jahre ab Ingebrauchnahme und längstens bis zu diesem Datum.Sozialministerium

Vollständige Pflichten, Zuständigkeit und Strafrahmen stehen im RatgeberBaFG Österreich.

Wo sich beide Gesetze unterscheiden

Unterschiede der Übergangsfristen zwischen BFSG und BaFG
PunktDeutschlandÖsterreich
Ende der Altvertrags- und Altproduktfrist27.06.203028.06.2030
Selbstbedienungsterminals, Höchstdauer15 Jahre ab Ingebrauchnahme20 Jahre ab Ingebrauchnahme
Enddatum für Terminalskeines im Gesetz28.06.2040

Wenn Sie in beiden Märkten tätig sind, gilt für Terminals praktisch die jeweils strengere Regel im jeweiligen Land. Für Websites und Onlineshops spielt der Unterschied keine Rolle: Dort greift in beiden Ländern keine Übergangsfrist.

Was wir beobachten, aber nicht bestätigen können

Diese Punkte werden regelmäßig als feststehend zitiert. Wir haben sie an der Primärquelle nicht verifizieren können und führen sie deshalb ausdrücklich als offen — nicht als Frist.

  • Überarbeitung der EN 301 549: Eine Anpassung im Zuge des European Accessibility Act ist angekündigt. Ein verbindliches Datum, ab dem eine neue Fassung als harmonisierte Norm gilt, liegt uns nicht vor.
  • Anhebung auf WCAG 2.2: Rechtlich verankert ist über die EN 301 549 weiterhin WCAG 2.1 AA. Wann und ob 2.2 diesen Status erhält, ist uns nicht belegt.
  • Schweizer BehiG-Teilrevision: Der Bundesrat hat die Botschaft am 20.12.2024 ans Parlament überwiesen (EBGB). Ein Datum für das Inkrafttreten und der genaue Pflichtenumfang für private Anbieter sind nicht bekannt — Einordnung im Ratgeber BehiG Schweiz.
  • Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland: Verfahrensstand nicht gegengeprüft; ohne Beleg keine Aussage.

Sobald einer dieser Punkte belegbar ist, wandert er nach oben in die Tabellen — und in das Änderungsprotokoll.

Änderungsprotokoll

  • 12.09.2026: Seite angelegt. Fristen aus § 38 BFSG und aus dem BaFG an der jeweiligen Primärquelle geprüft; dabei zwei Abweichungen zwischen beiden Gesetzen festgestellt, die in der Praxisliteratur meist gleichgesetzt werden.

Quellen