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Schweiz · Basel-Landschaft

Barrierefreie Website Agenturen in Basel-Landschaft

In der Region Basel ist die Beyondweb GmbH aus Sissach der regionale Ansprechpartner für barrierefreie Websites nach WCAG-Standard. Für grössere Audit- oder Zertifizierungsprojekte lassen sich die Basler Anbieter ideal mit den schweizweit tätigen Accessibility-Spezialisten kombinieren, die remote arbeiten — von der WCAG-2.2-Prüfung bis zur Begleitung durch die Stiftung «Zugang für alle».

Redaktionell kuratiertes Verzeichnis — keine automatisierten Einträge.

Rechtlicher Rahmen: Wie in der ganzen Schweiz gilt: Das BehiG verpflichtet primär öffentliche Stellen, doch der European Accessibility Act erfasst auch Baselbieter Unternehmen mit digitalen B2C-Angeboten in der EU. WCAG 2.1 AA ist der anerkannte Prüfmaßstab — und für Life-Science-Zulieferer zunehmend Ausschreibungskriterium.

Häufige Fragen zu Barrierefreiheits-Agenturen in Basel-Landschaft

Gibt es in Basel-Landschaft überhaupt spezialisierte Anbieter?

Beyondweb in Sissach setzt barrierefreie Websites um. Für spezialisierte Audits oder Zertifizierungen ergänzen Sie am besten einen schweizweit tätigen Prüfpartner — die Zusammenarbeit läuft remote reibungslos.

Welcher Standard gilt für Schweizer Websites?

Der Schweizer Standard eCH-0059 verweist auf die WCAG; öffentliche Stellen müssen WCAG 2.1 AA erfüllen. Für private Unternehmen ist WCAG 2.1/2.2 AA der empfohlene und im EU-Geschäft verpflichtende Maßstab.

Transparenz & Haftungsausschluss

Keine Zertifizierungsstelle: barrierefreie-agenturen.de ist ein kuratiertes Verzeichnis. Eine Listung stellt keine offizielle Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Gewährleistung für die tatsächliche Arbeitsqualität dar.

Eigenverantwortung: Wir prüfen Agenturen vor der Aufnahme nach bestem Wissen auf Fachkompetenz. Die Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und die letztendliche BFSG-Konformität Ihrer Website liegt jedoch allein bei Ihnen bzw. der beauftragten Agentur.

Rechtsberatung: Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und ersetzen keine individuelle juristische Fachberatung.