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Leistung · Barrierefreie Inhalte

Barrierefreie Inhalte: Agenturen im DACH-Raum

Kurzantwort: Barrierefreie Inhalte sind eine redaktionelle Leistung, kein Code-Thema: aussagekräftige Alternativtexte, eine durchgängige Überschriftenhierarchie, verständliche Linktexte und Sprache, die ohne unnötige Hürden auskommt. Selbst eine technisch einwandfreie Website bleibt unzugänglich, wenn die Inhalte selbst diese Regeln nicht einhalten.

Ein WCAG-Audit prüft überwiegend Struktur und Code. Ob ein Alternativtext die richtige Information trägt, ob eine Überschrift wirklich eine Gliederung abbildet oder ob ein Text verständlich ist, entscheidet sich im Inhalt selbst. Die folgenden Anbieter im Verzeichnis bereiten redaktionelle Inhalte barrierefrei auf, unabhängig vom technischen Audit.

Was gehört zu barrierefreien Inhalten?

Alternativtexte, die Information oder Funktion eines Bildes vermitteln statt nur sein Motiv zu beschreiben (WCAG 1.1.1). Eine Überschriftenhierarchie ohne übersprungene Ebenen, die als Gliederung navigierbar ist (1.3.1). Linktexte, die ihr Ziel benennen, statt „Hier klicken“ zu wiederholen (2.4.4). Und eine Sprache, die im jeweiligen Kontext angemessen einfach ist, siehe [Leichte Sprache](/ratgeber/leichte-sprache/).

Wo diese Arbeit ansetzt

Meist an zwei Stellen: bei der Migration bestehender Inhalte in ein neues System, wo Alternativtexte und Überschriften aus dem alten Format oft verloren gehen, und bei laufender Redaktion, wo neue Inhalte dieselben Regeln von Anfang an einhalten müssen. Eine einmalige Bereinigung ohne Redaktionsrichtlinie verfällt mit dem nächsten Update.

Wie sich das von einem WCAG-Audit unterscheidet

Ein Audit stellt fest, ob ein Alternativtext fehlt. Es bewertet in der Regel nicht, ob ein vorhandener Alternativtext inhaltlich taugt. Diese Einschätzung erfordert redaktionelle statt rein technische Prüfung. Beide Leistungen ergänzen sich, ersetzen sich aber nicht gegenseitig.

Mehr dazu im Ratgeber: Alt-Texte richtig schreiben: Beispiele und Entscheidungsregeln

Agenturen für Barrierefreie Inhalte

5 Agenturen bieten diese Leistung im Verzeichnis

Häufige Fragen zu Barrierefreie Inhalte

Prüft ein WCAG-Audit nicht auch die Inhalte?

Nur die formalen Anforderungen: ob ein Alternativtext existiert, ob eine Überschriftenstruktur vorhanden ist. Ob der Alternativtext die richtige Information trägt oder die Sprache verständlich ist, ist eine redaktionelle Einschätzung, die ein technisches Audit in der Regel nicht leistet.

Reicht es, die Inhalte einmal zu überarbeiten?

Nur so lange, bis die nächste Aktualisierung neue Inhalte ohne dieselben Regeln einbringt. Wirksam wird die Arbeit erst mit einer Redaktionsrichtlinie oder Schulung, die laufende Inhalte auf demselben Niveau hält, siehe [Barrierefreiheit-Schulung](/ratgeber/barrierefreiheit-schulung/).

Gilt das auch für PDF und Office-Dokumente?

Ja, und dort ist der Aufwand oft höher als bei HTML-Inhalten, weil Lesereihenfolge, Tags und Formularfelder nachträglich gesetzt werden müssen. Details stehen im Ratgeber Barrierefreie PDFs.

Was ist der Unterschied zwischen Leichter Sprache und barrierefreien Inhalten allgemein?

Leichte Sprache ist ein eigenes, stark reguliertes Regelwerk für einen bestimmten Personenkreis. Barrierefreie Inhalte im allgemeinen Sinn folgen den WCAG-Kriterien zu Struktur, Alternativtexten und Linktexten und richten sich an alle Nutzenden, nicht nur an die Zielgruppe der Leichten Sprache.

Transparenz & Haftungsausschluss

Keine Zertifizierungsstelle: barrierefreie-agenturen.de ist ein kuratiertes Verzeichnis. Eine Listung stellt keine offizielle Zertifizierung, kein Gütesiegel und keine Gewährleistung für die tatsächliche Arbeitsqualität dar.

Eigenverantwortung: Wir prüfen Agenturen vor der Aufnahme nach bestem Wissen auf Fachkompetenz. Die Verantwortung für die Auswahl, Beauftragung und die letztendliche BFSG-, BaFG- bzw. BehiG-/EAA-Konformität Ihrer Website liegt jedoch allein bei Ihnen bzw. der beauftragten Agentur.

Rechtsberatung: Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung zu den geltenden Rechtsrahmen im DACH-Raum (BFSG in Deutschland, BaFG in Österreich, BehiG/EAA in der Schweiz) und ersetzen keine individuelle juristische Fachberatung.