Glossar
BaFG (österreichisches Barrierefreiheitsgesetz)
Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist die österreichische Umsetzung des European Accessibility Act und damit das Pendant zum deutschen BFSG. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und digitale Dienstleistungen für Verbraucher:innen barrierefrei zu gestalten, und ist seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Bank- und E-Commerce-Dienste, Buchungssysteme sowie bestimmte Hardware. Wie das BFSG verweist das BaFG technisch auf die Norm EN 301 549 und damit auf die WCAG 2.1 Stufe AA. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen unter denselben Schwellen (unter 10 Beschäftigte, höchstens 2 Mio. € Umsatz) ausgenommen. Die Marktaufsicht liegt beim Sozialministeriumservice; bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen von bis zu 80.000 €. Ein in Österreich verbreitetes freiwilliges Gütesiegel ist das WACA-Zertifikat (Web Accessibility Certificate Austria), das barrierefreie Websites nach externem Audit auszeichnet und BaFG-Konformität gegenüber Kund:innen sichtbar macht.
Praxis-Tipp: Für österreichische Anbieter maßgeblich; Strafen bis 80.000 € sind möglich.