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Marc Schraepler von Gerlach

Von Marc Schraepler von Gerlach ·

Betrifft das BFSG mein Unternehmen?

Auf einen Blick:

  • Ja, wenn: Sie Produkte oder Dienstleistungen an Endverbraucher (B2C) über eine Website, App oder einen Online-Shop anbieten.
  • Ausnahme: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte UND unter 2 Mio. € Umsatz) sind nur bei Dienstleistungen befreit. Wer Produkte verkauft, ist unabhängig von der Größe betroffen.
  • Seit wann: Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025. Keine Übergangsfrist für Websites und Online-Shops.
  • Konsequenzen: Bußgelder bis 100.000 €, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen laufen bereits.
  • Nächster Schritt: Prüfen Sie mit dem Schnellcheck unten, ob Sie betroffen sind. Dann: Kosten und Umsetzung planen.

BFSG-Schnellcheck

4 Fragen – Ergebnis in unter 60 Sekunden

Was regelt das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG, BGBl. I Nr. 59) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um. Es verpflichtet erstmals auch private Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten.

Das bedeutet konkret: Ihre Website, Ihr Online-Shop oder Ihre App müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Einschränkungen sie nutzen können. Ausreichende Kontraste, Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, verständliche Sprache.

Das BFSG zielt ausschließlich auf den B2C-Bereich. Reine B2B-Angebote sind nicht betroffen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Kurze Antwort: Jedes Unternehmen, das Endverbrauchern Produkte oder Dienstleistungen digital anbietet, sofern diese in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Im Detail betrifft das BFSG diese Rollen:

RolleBeispielBetroffen?
Hersteller von BFSG-ProduktenSmartphones, E-Book-Reader, SelbstbedienungsterminalsJa, unabhängig von der Größe
Händler von BFSG-ProduktenOnline-Shop für ElektronikJa, unabhängig von der Größe
Dienstleistungen im E-CommerceOnline-Shop, Buchungsseite, TicketportalJa, außer Kleinstunternehmen
BankdienstleistungenOnline-Banking, FinanzplattformenJa
TelekommunikationMobilfunkanbieter, VoIP-DiensteJa
Rein B2BMaschinenbau-Zulieferer ohne EndkundenportalNein

Wichtig: „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” ist weit gefasst. Sobald Ihre Website eine Buchung, Bestellung oder Vertragsanbahnung mit Endverbrauchern ermöglicht, fallen Sie darunter. Das gilt auch für Terminbuchungsformulare oder Online-Angebotsrechner.

Die Kleinstunternehmen-Ausnahme: Warum sie weniger schützt, als viele denken

Viele KMU-Geschäftsführer gehen davon aus, dass sie als kleines Unternehmen nicht betroffen sind. Das ist in den meisten Fällen falsch.

Die Ausnahme greift nur, wenn BEIDE Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Weniger als 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente, Teilzeit anteilig)
  • Jahresumsatz ODER Bilanzsumme unter 2 Mio. €

Und selbst dann nur für Dienstleistungen. Für Produkte gibt es keine Größenausnahme.

Wenn … dann …

Wenn Sie 10 oder mehr Mitarbeiter haben: Das BFSG gilt für Sie vollständig. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift nicht, unabhängig von Ihrem Umsatz.

Wenn Sie unter 10 Mitarbeiter haben, aber über 2 Mio. € Umsatz: Auch dann greift die Ausnahme nicht. Beide Schwellenwerte müssen unterschritten werden.

Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind und einen Online-Shop betreiben: Die Ausnahme befreit Sie von der Pflicht, den Shop selbst barrierefrei zu gestalten. Aber: Wenn Sie Produkte verkaufen, die unter das BFSG fallen (Smartphones, Tablets, E-Book-Reader), müssen diese Produkte selbst barrierefrei sein.

Wenn Sie ein Kleinstunternehmen sind und nur Dienstleistungen anbieten: Sie sind tatsächlich befreit. Beispiel: Ein Friseursalon mit 5 Mitarbeitern und 800.000 € Umsatz, der online Termine anbietet.

Unsere Empfehlung: Rechnen Sie konservativ. Prüfen Sie die Vollzeitäquivalente genau. Teilzeitkräfte zählen anteilig, Auszubildende und Mitarbeiter in Elternzeit nicht. Im Zweifel: Lassen Sie sich beraten, bevor Sie sich auf die Ausnahme verlassen.

Was passiert, wenn ich nicht handle?

Die Durchsetzung läuft über zwei Kanäle.

Behördliche Kontrolle. Die Marktüberwachungsbehörde MLBF führt seit Januar 2026 aktive Kontrollen durch. Bußgelder reichen bis 100.000 €. Die Behörde kann außerdem anordnen, Produkte oder Dienstleistungen vom Markt zu nehmen.

Screenshot des Portals barrierefreiheit-digitalisierung.bund.de: Seite 'Überwachungsstelle' des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung. Der Text erklärt, dass Überwachungsstellen des Bundes und der Länder die Einhaltung der digitalen Barrierefreiheitspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen.
Die MLBF (Überwachungsstelle des Bundes) ist auf barrierefreiheit-digitalisierung.bund.de dokumentiert — die offizielle Stelle, die seit Januar 2026 Verstöße ahnden kann.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Seit Sommer 2025 verschickt die CLAIM Rechtsanwalts GmbH massenhaft Abmahnungen an Online-Shop-Betreiber. Gefordert werden ca. 595 € Vergleichssumme pro Fall. Die Rechtmäßigkeit dieser konkreten Abmahnungen ist unter Juristen umstritten: Das Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahnten ist fraglich, die Schreiben benennen keine konkreten Verstöße.

Dennoch gilt: Abmahnungen nicht ignorieren. Wer eine erhält, sollte sie anwaltlich prüfen lassen, aber nicht vorschnell zahlen. Details unter BFSG-Abmahnung: Was tun?.

Unabhängig von Abmahnrisiken: Die behördliche Kontrollintensität steigt absehbar. Je länger Sie warten, desto teurer wird die Nachrüstung und desto höher das Risiko.

Was muss ich konkret tun?

Drei Schritte bringen Sie auf den richtigen Weg.

1. Betroffenheit klären. Nutzen Sie den Schnellcheck oben. Wenn Sie unter das BFSG fallen: weiter mit Schritt 2.

2. Ist-Zustand prüfen lassen. Ein Accessibility-Audit zeigt, wo Ihre Website steht. Für die meisten KMU reicht eine Experten-Kurzanalyse (490–1.200 €). Mehr zu Kosten und Audit-Typen unter Was kostet eine barrierefreie Website?.

3. Priorisiert umsetzen. Starten Sie mit den meistbesuchten Seiten: Startseite, Produktübersicht, Checkout, Kontaktformular. Ein vollständiger Relaunch ist in der Regel nicht nötig.

Wenn Ihre Website auf WordPress läuft: Barrierefreie Themes und Plugins senken die Kosten deutlich. Mehr dazu unter WordPress und BFSG.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben: Checkout-Prozesse und Produktfilter sind die größten Baustellen. Branchenspezifische Hinweise unter Online-Shop & BFSG.

Wenn das Budget ein Thema ist: Prüfen Sie Fördermöglichkeiten. Die BAFA-Beratungsförderung bezuschusst Barrierefreiheits-Beratung mit bis zu 2.800 €. Details unter BFSG-Förderung.

Häufige Fragen

Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?

Ja. Die Kleinstunternehmen-Ausnahme greift nur bei Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten UND unter 2 Mio. € Umsatz, und auch nur für Dienstleistungen. Wer Produkte anbietet, die unter das BFSG fallen, ist unabhängig von der Unternehmensgröße verpflichtet. Unternehmen mit 10 oder mehr Mitarbeitern sind immer betroffen.

Muss mein Online-Shop barrierefrei sein?

Wenn Ihr Shop sich an Endverbraucher richtet und Sie kein Kleinstunternehmen sind: ja. Online-Shops gelten als „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr” und fallen vollständig unter das BFSG. Das betrifft den gesamten Kaufprozess: Navigation, Produktseiten, Warenkorb, Checkout und Zahlungsabwicklung.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das BFSG?

Es drohen Bußgelder bis 100.000 € durch die Marktüberwachungsbehörde MLBF. Parallel sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände möglich. Die Abmahnwelle hat bereits begonnen. Zusätzlich kann die Behörde anordnen, Produkte oder Dienstleistungen vom Markt zu nehmen.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Ja. Das BFSG verlangt, dass betroffene Unternehmen Informationen zur Barrierefreiheit ihrer Angebote bereitstellen. Diese Erklärung muss leicht auffindbar, selbst barrierefrei und in verständlicher Sprache verfasst sein. Was genau rein muss und welche Fehler Sie vermeiden sollten, steht im Ratgeber Barrierefreiheitserklärung erstellen.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.