Barrierefreiheitserklärung erstellen: Was muss rein?
Auf einen Blick:
- Pflicht seit 28.06.2025. Jedes BFSG-pflichtige Unternehmen muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Fehlt sie, ist das der häufigste Vorwurf in Abmahnungen.
- 5 Pflichtbestandteile. Beschreibung der Barrierefreiheit, Konformitätsstatus, MLBF-Kontaktdaten, Feedbackmechanismus, Datum. Geregelt in Anlage 3 BFSG.
- Kein offizielles Template. Für die Privatwirtschaft gibt es kein amtliches Muster. BITV-Vorlagen öffentlicher Stellen passen nicht 1:1.
- Wichtigster Unterschied zu BITV: Unter BFSG listen Sie keine nicht-konformen Bereiche auf. Die Erklärung beschreibt, wie Sie die Anforderungen erfüllen.
- Die Erklärung allein macht nichts barrierefrei. Sie ist ein Transparenzdokument. Die technische Umsetzung ist eine separate Pflicht – und die eigentliche Arbeit. Was das kostet.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Ein Transparenzdokument, kein Zertifikat. Die Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie Ihre Website oder Ihr Online-Shop die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Sie dokumentiert den Ist-Zustand – nicht mehr, nicht weniger.
Häufiges Missverständnis: Viele KMU denken, ein Textbaustein auf der Website reiche aus, um das BFSG zu erfüllen. Das ist falsch. Das BFSG verlangt zwei Dinge: erstens die tatsächliche Barrierefreiheit Ihrer digitalen Dienstleistung, zweitens die Dokumentation darüber. Die Erklärung ersetzt nicht die technische Umsetzung – und die technische Umsetzung ersetzt nicht die Erklärung.
Rechtsgrundlage: § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG. Die technischen Anforderungen konkretisiert die BFSGV mit Verweis auf die europäische Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 AA). Ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das BFSG fällt, können Sie unter BFSG-Pflicht: Bin ich betroffen? prüfen.
Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?
Jedes Unternehmen, das unter die BFSG-Pflichten fällt, braucht auch die Erklärung. Die Abgrenzung im Überblick:
Wenn Sie B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten: Ja, Sie brauchen eine Erklärung. Das umfasst Online-Shops, Buchungsplattformen, Kundenportale und vergleichbare Angebote.
Wenn Sie BFSG-Produkte verkaufen: Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße.
Wenn Sie Kleinstunternehmen sind (unter 10 MA, unter 2 Mio. € Umsatz): Bei reinen Dienstleistungen befreit. Aber: Prüfen Sie genau, ob die Ausnahme greift. Details dazu im BFSG-Pflicht-Ratgeber.
Wenn Sie rein B2B arbeiten: Keine Pflicht – solange kein Endverbraucher eine Transaktion durchführen kann. Sobald auch Privatpersonen kaufen oder buchen können, greift das BFSG.
Die 5 Pflichtbestandteile nach Anlage 3 BFSG
Anlage 3 BFSG definiert, was Ihre Erklärung enthalten muss. Hier die fünf Bestandteile mit konkreten Formulierungshilfen:
| Bestandteil | Was reingehört | Formulierungshilfe |
|---|---|---|
| 1. Beschreibung der Barrierefreiheit | Wie erfüllt Ihr Angebot die Anforderungen? Welche Maßnahmen wurden umgesetzt? | „Diese Website wurde nach WCAG 2.1 AA optimiert. Umgesetzte Maßnahmen umfassen …“ |
| 2. Konformitätsstatus | Stand der Umsetzung. Unter BFSG: keine Auflistung nicht-konformer Teile. | „Stand [Datum]: Die Anforderungen der BFSGV werden [vollständig / weitgehend] erfüllt.” |
| 3. Zuständige Marktüberwachungsbehörde | Name und Kontaktdaten der MLBF | MLBF, c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, 39135 Magdeburg |
| 4. Feedbackmechanismus | Kontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden wollen | Dedizierte E-Mail-Adresse oder Kontaktformular mit klarem Betreff |
| 5. Datum und Aktualisierung | Erstellungsdatum, Datum der letzten Überprüfung | „Erstellt am [Datum]. Letzte Überprüfung: [Datum].” |
Wichtig zum Konformitätsstatus: Unter dem BFSG beschreiben Sie, wie Sie die Anforderungen erfüllen. Sie listen nicht auf, was noch fehlt. Das unterscheidet die BFSG-Erklärung grundlegend von der BITV-Erklärung öffentlicher Stellen – und genau hier liegt die größte Fehlerquelle.
BFSG vs. BITV: Warum öffentliche Vorlagen nicht passen
Wer „Barrierefreiheitserklärung Muster” googelt, findet fast ausschließlich Vorlagen für öffentliche Stellen (nach BITV 2.0 / BGG). Diese Vorlagen haben eine andere Logik:
| Aspekt | BFSG (Privatwirtschaft) | BITV / BGG (öffentliche Stellen) |
|---|---|---|
| Nicht-konforme Bereiche auflisten | Nein – dokumentiert Verstöße | Ja – gesetzlich vorgeschrieben |
| Schlichtungsstelle benennen | Nein | Ja (Schlichtungsstelle nach BGG) |
| MLBF-Kontaktdaten angeben | Ja | Nein (andere Aufsichtsstruktur) |
| Amtliches Template verfügbar | Nein | Ja (BIK BITV-Test, EU-Kommission) |
Wenn Sie ein Template einer öffentlichen Stelle als Ausgangspunkt nutzen: Entfernen Sie die Abschnitte zu nicht-konformen Bereichen und zur Schlichtungsstelle. Ergänzen Sie die MLBF-Kontaktdaten und den Feedbackmechanismus. Passen Sie den Konformitätsstatus an die BFSG-Logik an.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie öffentliche Vorlagen höchstens als Strukturhilfe, nicht als Kopiervorlage. Eine BFSG-konforme Erklärung muss Ihre konkrete Dienstleistung beschreiben – kein Standardtext kann das leisten.
Wo platzieren und wie aktuell halten?
Platzierung: Als Footer-Link auf jeder Seite, analog zu Impressum und Datenschutzerklärung. Der Linktext sollte eindeutig sein: „Barrierefreiheit” oder „Barrierefreiheitserklärung”.
Eigene Unterseite. Integrieren Sie die Erklärung nicht ins Impressum. Eine eigene URL erleichtert das Auffinden und die Prüfung durch die MLBF. In WordPress und anderen CMS-Systemen legen Sie dafür eine statische Seite an – der WordPress-BFSG-Leitfaden zeigt, wie das konkret geht.
Aktualisierung: Mindestens jährlich überprüfen. Zusätzlich bei jeder wesentlichen Änderung an der Website: Relaunch, neue Funktionen, neues CMS, neues Shopsystem. Dokumentieren Sie das Prüfdatum in der Erklärung selbst.
Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein. Klingt offensichtlich, wird aber oft vergessen: Die Seite mit der Erklärung muss die gleichen WCAG-Anforderungen erfüllen wie der Rest der Website.
Die 5 häufigsten Fehler
1. Erklärung mit Konformität verwechseln. Die Erklärung dokumentiert – sie macht nichts barrierefrei. Ohne vorherige technische Prüfung und Umsetzung ist sie eine leere Behauptung. Ein Basis-Audit als Grundlage gibt es ab ca. 490 €.
2. BITV-Template 1:1 kopieren. Unter BFSG gelten andere Regeln. Wer nicht-konforme Bereiche auflistet, dokumentiert öffentlich einen Rechtsverstoß – und macht sich angreifbar.
3. Generator-Output ungeprüft übernehmen. Online-Generatoren kennen Ihre Website nicht. Ohne manuelle Anpassung ist die Erklärung bestenfalls unvollständig, schlimmstenfalls inhaltlich falsch.
4. Fehlender Feedbackmechanismus. Eine allgemeine info@-Adresse erfüllt die Anforderung formal. Eine dedizierte Kontaktmöglichkeit mit klarem Betreff zeigt jedoch, dass Sie die Pflicht ernst nehmen – und erleichtert die interne Zuordnung eingehender Meldungen.
5. Erklärung nur auf der Startseite verlinken. Der Footer-Link muss auf jeder Seite erscheinen. Prüfen Sie insbesondere Landingpages, Shop-Seiten und Checkout-Prozesse.
Häufige Fragen
Kann ich für die Barrierefreiheitserklärung ein kostenloses Template verwenden?
Es gibt kein offizielles Template für BFSG-pflichtige Unternehmen der Privatwirtschaft. Die Vorlagen öffentlicher Stellen (BIK BITV-Test, EU-Kommission) können als Strukturhilfe dienen, passen aber inhaltlich nicht 1:1. Sie müssen BFSG-spezifische Bestandteile ergänzen und BITV-spezifische Abschnitte entfernen. Bei Unsicherheit hilft eine spezialisierte Agentur bei der Erstellung.
Was passiert, wenn die Barrierefreiheitserklärung fehlt?
Das Fehlen ist ein formaler Verstoß nach § 30 BFSG. Die MLBF kann Bußgelder bis 100.000 € verhängen. Außerdem ist die fehlende Erklärung der häufigste und am leichtesten nachweisbare Vorwurf in BFSG-Abmahnungen. Sie ist sozusagen das niedrig hängende Obst für Abmahnkanzleien.
Muss ich vor der Erklärung einen WCAG-Test durchführen?
Das BFSG schreibt kein formales Testverfahren vor. Aber eine Erklärung ohne vorherige Prüfung ist eine Behauptung ohne Grundlage. Mindestens ein Experten-Kurzaudit sollte die Basis bilden – damit Sie wissen, was Sie tatsächlich erklären können. Was ein Audit kostet, hängt vom Umfang Ihrer Website ab.
Gilt die Erklärungspflicht auch für Online-Shops?
Ja. Online-Shops fallen unter das BFSG, und die Erklärung muss den gesamten Nutzungsprozess abdecken – von der Produktsuche über den Warenkorb bis zum Checkout. Nicht nur die Startseite.