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Marc Schraepler von Gerlach

Von Marc Schraepler von Gerlach ·

Barrierefreiheitserklärung erstellen: Was muss rein?

Auf einen Blick:

  • Pflicht seit 28.06.2025. Jedes BFSG-pflichtige Unternehmen muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Fehlt sie, ist das der häufigste Vorwurf in Abmahnungen.
  • 5 Pflichtbestandteile. Beschreibung der Barrierefreiheit, Konformitätsstatus, MLBF-Kontaktdaten, Feedbackmechanismus, Datum. Geregelt in Anlage 3 BFSG.
  • Kein offizielles Template. Für die Privatwirtschaft gibt es kein amtliches Muster. BITV-Vorlagen öffentlicher Stellen passen nicht 1:1.
  • Wichtigster Unterschied zu BITV: Unter BFSG listen Sie keine nicht-konformen Bereiche auf. Die Erklärung beschreibt, wie Sie die Anforderungen erfüllen.
  • Die Erklärung allein macht nichts barrierefrei. Sie ist ein Transparenzdokument. Die technische Umsetzung ist eine separate Pflicht – und die eigentliche Arbeit. Was das kostet.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Ein Transparenzdokument, kein Zertifikat. Die Barrierefreiheitserklärung beschreibt, wie Ihre Website oder Ihr Online-Shop die gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllt. Sie dokumentiert den Ist-Zustand – nicht mehr, nicht weniger.

Häufiges Missverständnis: Viele KMU denken, ein Textbaustein auf der Website reiche aus, um das BFSG zu erfüllen. Das ist falsch. Das BFSG verlangt zwei Dinge: erstens die tatsächliche Barrierefreiheit Ihrer digitalen Dienstleistung, zweitens die Dokumentation darüber. Die Erklärung ersetzt nicht die technische Umsetzung – und die technische Umsetzung ersetzt nicht die Erklärung.

Rechtsgrundlage: § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 BFSG. Die technischen Anforderungen konkretisiert die BFSGV mit Verweis auf die europäische Norm EN 301 549 (WCAG 2.1 AA). Ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das BFSG fällt, können Sie unter BFSG-Pflicht: Bin ich betroffen? prüfen.

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Jedes Unternehmen, das unter die BFSG-Pflichten fällt, braucht auch die Erklärung. Die Abgrenzung im Überblick:

Wenn Sie B2C-Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten: Ja, Sie brauchen eine Erklärung. Das umfasst Online-Shops, Buchungsplattformen, Kundenportale und vergleichbare Angebote.

Wenn Sie BFSG-Produkte verkaufen: Ja, unabhängig von der Unternehmensgröße.

Wenn Sie Kleinstunternehmen sind (unter 10 MA, unter 2 Mio. € Umsatz): Bei reinen Dienstleistungen befreit. Aber: Prüfen Sie genau, ob die Ausnahme greift. Details dazu im BFSG-Pflicht-Ratgeber.

Wenn Sie rein B2B arbeiten: Keine Pflicht – solange kein Endverbraucher eine Transaktion durchführen kann. Sobald auch Privatpersonen kaufen oder buchen können, greift das BFSG.

Die 5 Pflichtbestandteile nach Anlage 3 BFSG

Anlage 3 BFSG definiert, was Ihre Erklärung enthalten muss. Hier die fünf Bestandteile mit konkreten Formulierungshilfen:

BestandteilWas reingehörtFormulierungshilfe
1. Beschreibung der BarrierefreiheitWie erfüllt Ihr Angebot die Anforderungen? Welche Maßnahmen wurden umgesetzt?„Diese Website wurde nach WCAG 2.1 AA optimiert. Umgesetzte Maßnahmen umfassen …“
2. KonformitätsstatusStand der Umsetzung. Unter BFSG: keine Auflistung nicht-konformer Teile.„Stand [Datum]: Die Anforderungen der BFSGV werden [vollständig / weitgehend] erfüllt.”
3. Zuständige MarktüberwachungsbehördeName und Kontaktdaten der MLBFMLBF, c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt, 39135 Magdeburg
4. FeedbackmechanismusKontaktmöglichkeit für Nutzer, die Barrieren melden wollenDedizierte E-Mail-Adresse oder Kontaktformular mit klarem Betreff
5. Datum und AktualisierungErstellungsdatum, Datum der letzten Überprüfung„Erstellt am [Datum]. Letzte Überprüfung: [Datum].”

Wichtig zum Konformitätsstatus: Unter dem BFSG beschreiben Sie, wie Sie die Anforderungen erfüllen. Sie listen nicht auf, was noch fehlt. Das unterscheidet die BFSG-Erklärung grundlegend von der BITV-Erklärung öffentlicher Stellen – und genau hier liegt die größte Fehlerquelle.

BFSG vs. BITV: Warum öffentliche Vorlagen nicht passen

Wer „Barrierefreiheitserklärung Muster” googelt, findet fast ausschließlich Vorlagen für öffentliche Stellen (nach BITV 2.0 / BGG). Diese Vorlagen haben eine andere Logik:

AspektBFSG (Privatwirtschaft)BITV / BGG (öffentliche Stellen)
Nicht-konforme Bereiche auflistenNein – dokumentiert VerstößeJa – gesetzlich vorgeschrieben
Schlichtungsstelle benennenNeinJa (Schlichtungsstelle nach BGG)
MLBF-Kontaktdaten angebenJaNein (andere Aufsichtsstruktur)
Amtliches Template verfügbarNeinJa (BIK BITV-Test, EU-Kommission)

Wenn Sie ein Template einer öffentlichen Stelle als Ausgangspunkt nutzen: Entfernen Sie die Abschnitte zu nicht-konformen Bereichen und zur Schlichtungsstelle. Ergänzen Sie die MLBF-Kontaktdaten und den Feedbackmechanismus. Passen Sie den Konformitätsstatus an die BFSG-Logik an.

Unsere Empfehlung: Nutzen Sie öffentliche Vorlagen höchstens als Strukturhilfe, nicht als Kopiervorlage. Eine BFSG-konforme Erklärung muss Ihre konkrete Dienstleistung beschreiben – kein Standardtext kann das leisten.

Wo platzieren und wie aktuell halten?

Platzierung: Als Footer-Link auf jeder Seite, analog zu Impressum und Datenschutzerklärung. Der Linktext sollte eindeutig sein: „Barrierefreiheit” oder „Barrierefreiheitserklärung”.

Eigene Unterseite. Integrieren Sie die Erklärung nicht ins Impressum. Eine eigene URL erleichtert das Auffinden und die Prüfung durch die MLBF. In WordPress und anderen CMS-Systemen legen Sie dafür eine statische Seite an – der WordPress-BFSG-Leitfaden zeigt, wie das konkret geht.

Aktualisierung: Mindestens jährlich überprüfen. Zusätzlich bei jeder wesentlichen Änderung an der Website: Relaunch, neue Funktionen, neues CMS, neues Shopsystem. Dokumentieren Sie das Prüfdatum in der Erklärung selbst.

Die Erklärung muss selbst barrierefrei sein. Klingt offensichtlich, wird aber oft vergessen: Die Seite mit der Erklärung muss die gleichen WCAG-Anforderungen erfüllen wie der Rest der Website.

Footer von bundesregierung.de: Der Link 'Erklärung zur Barrierefreiheit' ist mit einem gelben Rahmen hervorgehoben. Daneben stehen weitere Accessibility-Links: 'Barriere melden', 'Gebärdensprache', 'Leichte Sprache' und 'Navigations-Hinweise'.
Bundesregierung.de zeigt, wie es geht: Die Barrierefreiheitserklärung ist als eigenständiger Footer-Link platziert — gleichberechtigt mit Impressum und Datenschutz.

Die 5 häufigsten Fehler

1. Erklärung mit Konformität verwechseln. Die Erklärung dokumentiert – sie macht nichts barrierefrei. Ohne vorherige technische Prüfung und Umsetzung ist sie eine leere Behauptung. Ein Basis-Audit als Grundlage gibt es ab ca. 490 €.

2. BITV-Template 1:1 kopieren. Unter BFSG gelten andere Regeln. Wer nicht-konforme Bereiche auflistet, dokumentiert öffentlich einen Rechtsverstoß – und macht sich angreifbar.

3. Generator-Output ungeprüft übernehmen. Online-Generatoren kennen Ihre Website nicht. Ohne manuelle Anpassung ist die Erklärung bestenfalls unvollständig, schlimmstenfalls inhaltlich falsch.

4. Fehlender Feedbackmechanismus. Eine allgemeine info@-Adresse erfüllt die Anforderung formal. Eine dedizierte Kontaktmöglichkeit mit klarem Betreff zeigt jedoch, dass Sie die Pflicht ernst nehmen – und erleichtert die interne Zuordnung eingehender Meldungen.

5. Erklärung nur auf der Startseite verlinken. Der Footer-Link muss auf jeder Seite erscheinen. Prüfen Sie insbesondere Landingpages, Shop-Seiten und Checkout-Prozesse.

Häufige Fragen

Kann ich für die Barrierefreiheitserklärung ein kostenloses Template verwenden?

Es gibt kein offizielles Template für BFSG-pflichtige Unternehmen der Privatwirtschaft. Die Vorlagen öffentlicher Stellen (BIK BITV-Test, EU-Kommission) können als Strukturhilfe dienen, passen aber inhaltlich nicht 1:1. Sie müssen BFSG-spezifische Bestandteile ergänzen und BITV-spezifische Abschnitte entfernen. Bei Unsicherheit hilft eine spezialisierte Agentur bei der Erstellung.

Was passiert, wenn die Barrierefreiheitserklärung fehlt?

Das Fehlen ist ein formaler Verstoß nach § 30 BFSG. Die MLBF kann Bußgelder bis 100.000 € verhängen. Außerdem ist die fehlende Erklärung der häufigste und am leichtesten nachweisbare Vorwurf in BFSG-Abmahnungen. Sie ist sozusagen das niedrig hängende Obst für Abmahnkanzleien.

Muss ich vor der Erklärung einen WCAG-Test durchführen?

Das BFSG schreibt kein formales Testverfahren vor. Aber eine Erklärung ohne vorherige Prüfung ist eine Behauptung ohne Grundlage. Mindestens ein Experten-Kurzaudit sollte die Basis bilden – damit Sie wissen, was Sie tatsächlich erklären können. Was ein Audit kostet, hängt vom Umfang Ihrer Website ab.

Gilt die Erklärungspflicht auch für Online-Shops?

Ja. Online-Shops fallen unter das BFSG, und die Erklärung muss den gesamten Nutzungsprozess abdecken – von der Produktsuche über den Warenkorb bis zum Checkout. Nicht nur die Startseite.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.