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Marc Schraepler von Gerlach

Von Marc Schraepler von Gerlach ·

Förderung für barrierefreie Website: Welche Zuschüsse gibt es?

Auf einen Blick:

  • go-digital ist eingestellt (Ende 2024). Es gibt kein Nachfolgeprogramm. Agentur-Websites, die damit werben, sind veraltet.
  • BAFA-Beratungsförderung (bundesweit, aktiv bis Ende 2026): 50–80 % Zuschuss auf bis zu 3.500 € Beratungskosten. Für Audits und Konzepte.
  • Länderprogramme sind die lukrativsten Töpfe: Bayern bis 7.500 €, Hessen bis 10.000 €, NRW bis 15.000 €, Sachsen bis 10.000 €.
  • Steuerliche Absetzbarkeit funktioniert immer: Bei 30 % Steuersatz wird aus 10.000 € Investition effektiv 7.000 €.
  • Wichtigste Regel: Förderantrag stellen, bevor Sie einen Vertrag mit der Agentur unterschreiben. Sonst verlieren Sie den Anspruch.

go-digital und Digital Jetzt sind eingestellt

Viele Quellen im Netz sind veraltet. Zwei der bekanntesten Bundesprogramme gibt es nicht mehr.

go-digital (50 % Zuschuss, max. 16.500 €) lief am 31. Dezember 2024 aus. Die angespannte Haushaltslage verhindert eine Neuauflage. Agenturen, die 2026 noch mit „go-digital-Zertifizierung” werben, arbeiten mit veralteten Informationen.

Digital Jetzt (Investitionsförderung für KMU) endete bereits am 31. Dezember 2023.

Achtung, Verwechslungsgefahr: Die KfW hat 2026 das Programm „Barrierereduzierung” (455-B) mit 50 Mio. € reaktiviert. Das klingt passend – fördert aber ausschließlich bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld (Rampen, bodengleiche Duschen). Für Websites ist das Programm komplett irrelevant.

Welche Bundesförderung gibt es noch?

Zwei Programme funktionieren in Kombination: BAFA für die Konzeptphase, KfW für die Umsetzung.

BAFA-Beratungsförderung (Audit und Konzept)

Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU” läuft bis 31. Dezember 2026. Barrierefreiheit ist explizit als förderfähiges Thema gelistet.

Alte BundesländerNeue Bundesländer
Förderquote50 %80 %
Max. Zuschuss1.750 €2.800 €
Max. förderfähige Kosten3.500 €3.500 €

Kontingent: Bis zu 5 Beratungen pro Unternehmen, maximal 2 pro Jahr.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Beratung beim BAFA gestellt werden. Die beratende Agentur muss beim BAFA registriert und freigeschaltet sein. Erst nach der „Inaussichtstellung” darf der Vertrag unterschrieben werden.

KfW ERP-Förderkredit Digitalisierung (Umsetzung)

Für die eigentliche Programmierung und das Redesign gibt es den KfW-Kredit (Programm 511/512). Seit Februar 2025 mit einem neuen Förderzuschuss.

Stufe 1 (Basisdigitalisierung): Vergünstigter Kredit + 1 % Tilgungszuschuss für KMU.

Stufe 2 (LevelUp): Kredit + 3 % Förderzuschuss auf den Kreditbetrag (max. 200.000 €).

Stufe 3 (HighEnd): Kredit + 5 % Förderzuschuss (max. 200.000 €).

Die Beantragung läuft über Ihre Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Auch hier gilt: Antrag vor Projektbeginn.

Welches Landesprogramm passt?

Die Länderprogramme bieten direkte Zuschüsse – oft attraktiver als die Bundesförderung.

BundeslandProgrammMax. ZuschussBesonderheit
BayernDigitalbonus7.500 € (Standard)Aktiv bis Ende 2027. ELSTER-Konto nötig. Monatliche Kontingente, schnell vergriffen.
HessenDIGI-Zuschuss10.000 €50 %, min. 4.000 € Investition. Nur einmal pro Unternehmen. Via WIBank.
NRWMID-Digitalisierung15.000 €50 %, min. 4.000 €. Losverfahren. Seit Jan 2026 über NRW.BANK.
SachsenEFRE Digitalisierung10.000 €Bis 60 %. Min. 5.000 € förderfähig. „Usability” explizit als Förderzweck gelistet. Via SAB.

Ausgelaufen: Baden-Württemberg (Digitalisierungsprämie Plus Zuschuss, Ende Juni 2025 – nur noch Darlehensvariante über L-Bank). Niedersachsen (Digitalbonus innovativ, Ende 2025 – kein Nachfolger).

Ihr Bundesland ist nicht dabei? Prüfen Sie die Förderdatenbank des Bundes unter dem Suchbegriff „barrierefrei” – fast jedes Land hat ein Digitalisierungsprogramm, die Bedingungen ändern sich aber häufig.

Aktion Mensch: Förderung für Vereine und Non-Profits

Für Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige GmbHs gibt es einen direkten Weg: Die Aktion Mensch fördert mit ihrem Programm „Barrierefreiheit für alle” barrierefreie Websites mit bis zu 5.000 € (Mikroförderung).

  • Keine zwingenden Eigenmittel bei der Mikroförderung (in der Praxis wird häufig ~20 % Eigenanteil erwartet)
  • Förderfähig: technische Anpassungen für WCAG-Konformität, Schulungen zur barrierefreien Content-Pflege, Honorare für Gebärdensprachdolmetscher
  • Voraussetzung: Zielgruppen sollen partizipativ einbezogen werden (z. B. Feedback von Menschen mit Behinderungen)

Wichtig: Das Sonderprogramm mit 5 Millionen € Gesamtbudget, das im Vorfeld des BFSG-Inkrafttretens lief, hatte einen Antragsstop zum 28. Juni 2025. Das reguläre Förderprogramm der Aktion Mensch läuft weiter – aktuelle Konditionen direkt bei der Aktion Mensch prüfen.

Welche Förderung passt zu Ihrer Situation?

Wenn Sie erst einmal wissen wollen, wo Sie stehen: BAFA-Beratungsförderung beantragen und ein Barrierefreiheits-Audit durchführen lassen. Kosten: 490–1.200 €, davon 50–80 % gefördert.

Wenn Sie in Bayern, Hessen, NRW oder Sachsen sitzen: Zuerst das Landesprogramm prüfen. Die direkten Zuschüsse (bis 15.000 €) sind in der Regel attraktiver als der KfW-Kredit.

Wenn Ihr Projekt über 25.000 € kostet: KfW ERP-Förderkredit über die Hausbank beantragen. Lohnt sich besonders ab Stufe 2, wenn der 3-%-Zuschuss greift.

Wenn Sie einen Online-Shop betreiben: Kombinieren Sie BAFA (für das Audit) mit einem Landesprogramm (für die Umsetzung). Die Kosten für Shop-Barrierefreiheit liegen bei 8.000–30.000 € – da macht ein 50-%-Zuschuss einen echten Unterschied.

Wenn kein Programm passt oder Sie keine Wartezeit wollen: Steuerliche Absetzbarkeit nutzen (siehe unten). Funktioniert immer, ohne Antrag und ohne Wartezeit.

Warum der Förderantrag scheitert – und wie nicht

Der häufigste Fehler: Den Antrag mit „BFSG-Compliance” begründen.

Das Problem: Staatliche Zuschüsse dürfen laut EU-Beihilferecht nicht primär dazu dienen, gesetzliche Pflichten zu erfüllen. Ein Antrag, der sagt „Wir müssen das BFSG umsetzen, sonst drohen Bußgelder”, wird abgelehnt.

Die Lösung: Formulieren Sie Ihr Projekt als Digitalisierungsmaßnahme. Die Maßnahmen, die Sie für WCAG 2.1 AA brauchen, sind Digitalisierung:

  • Barrierefreie Navigation = bessere Usability für alle Kunden
  • Saubere Seitenstruktur = bessere SEO-Performance
  • Optimierte Formulare = höhere Conversion-Rate
  • Erreichen von 10 % der Bevölkerung mit Einschränkungen = neue Zielgruppe

Im Förderantrag schreiben Sie „Usability-Redesign”, „digitale Markterschließung” oder „Conversion-Optimierung” – nicht „BFSG-Anpassung”.

Zweite Kardinalregel: Kein Vertrag vor Förderbescheid. Unterschreiben Sie keinen Agenturvertrag, bevor die Förderstelle Ihren Antrag bestätigt hat. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt bei allen Programmen zum Verlust des Zuschusses.

Steuerliche Absetzbarkeit: Der universelle Hebel

Unabhängig von Förderprogrammen können Sie alle BFSG-Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Das funktioniert immer, ohne Antrag und ohne Wartezeit.

Sofortabschreibung für Software: Seit 2021 können Sie Software-Investitionen im ersten Jahr vollständig abschreiben – unabhängig von der Höhe.

Rechenbeispiel: Bei einem Gesamtsteuersatz von 30 % (Körperschaftsteuer + Gewerbesteuer) reduziert sich eine Investition von 10.000 € effektiv auf ca. 7.000 €. Bei 15.000 € sparen Sie 4.500 €.

Kombination möglich: BAFA-Zuschuss und Landesprogramm decken einen Teil, der Rest wird steuerlich geltend gemacht. Beachten Sie dabei den De-minimis-Rahmen: Seit 2024 darf ein Unternehmen innerhalb von drei Jahren bis zu 300.000 € an staatlichen Beihilfen erhalten (zuvor 200.000 €).

Häufige Fragen

Kann ich die BFSG-Pflichterfüllung überhaupt fördern lassen?

Nicht direkt. Staatliche Zuschüsse für reine Compliance sind beihilferechtlich ausgeschlossen. Die Förderung ist aber möglich, wenn Sie das Projekt als Digitalisierungsmaßnahme konzipieren – also auf Usability, Conversion-Optimierung oder Zielgruppenerweiterung abzielen. Die technischen Maßnahmen sind identisch, nur die Begründung im Antrag unterscheidet sich.

Ist go-digital 2026 noch verfügbar?

Nein. Das Programm ist am 31. Dezember 2024 endgültig ausgelaufen und wird nicht fortgeführt. Als Alternative für die Konzeptphase steht die BAFA-Beratungsförderung zur Verfügung (bis Ende 2026).

Hilft der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung” (455-B) bei Websites?

Nein. Das Programm 455-B fördert ausschließlich bauliche Maßnahmen im Wohnumfeld von Privatpersonen (Rampen, Lifte, bodengleiche Duschen). Für digitale Barrierefreiheit ist der ERP-Förderkredit Digitalisierung (511/512) das richtige Instrument.

Können Agenturen den Förderantrag für mich stellen?

Das hängt vom Programm ab. Beim BAFA stellt das Unternehmen den Antrag, die Agentur muss aber registriert sein. Beim Digitalbonus Bayern ist strikt vorgeschrieben, dass das Unternehmen selbst über das ELSTER-Unternehmenskonto beantragt – Übernahme durch Dienstleister ist untersagt. Fragen Sie bei Ihrer Agentur nach, welche Fördererfahrung sie mitbringt.

Rechtlicher Hinweis: Die auf barrierefreie-agenturen.de bereitgestellten Inhalte dienen der allgemeinen Information über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle juristische Prüfung nicht ersetzen. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.